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Versicherer dürfen kostenloses Testangebot nicht in Vertrag verwandeln

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Limburg - Kostenlose Testangebote von Versicherungen sind zulässig - allerdings nur dann, wenn sie nicht ohne Zustimmung in teure Verträge umgewandelt werden.

Das hat das Landgericht Limburg (Az.: 5 O 30/16) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden. Solch ein Vorgehen ist nach Ansicht der Richter eine Irreführung von Verbrauchern. Im verhandelten Fall hatten Verbraucher von einer Firma einen eigentlich unerlaubten Werbeanruf für ein Zeitschriften-Abonnement erhalten. Während des Gesprächs wurden die Angerufenen außerdem auf ein kostenloses Drei-Monats-Versicherungs-Testpaket hingewiesen, dass es dazugebe - ausdrücklich nach ihrem Einverständnis gefragt wurden die Angerufenen aber nicht. Das Testpaket sollte dann in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von zwölf Monaten übergehen, sofern der Verbraucher nicht bis zu sechs Wochen vor Ablauf der Testphase mitteilt, dass er die Verlängerung nicht möchte. Aus Sicht des Gerichts ist dieses Verhalten wettbewerbswidrig. Dem Verbraucher werden wesentliche Informationen vorenthalten, wie es hier zu einem Vertrag kommt. Dass er einem Vertragsschluss aktiv widersprechen soll, obwohl er niemals gefragt wurde, ob er an der kostenlosen Testphase teilnehmen möchte, sei unlauteres Verhalten.