Verschleierungsverdacht nach Vorfall in französischer Atomanlage

AFP | 25.07.2008
Bild: Stromleitungen

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Paris (AFP) - Nach mehreren Vorfällen in französischen Kernkraftanlagen steht eine Tochterfirma des staatlichen Atomkonzerns Areva im Verdacht, Informationen vertuscht zu haben. Nach dem ersten Vorfall in der südfranzösischen Anlage Tricastin vor zweieinhalb Wochen habe die Polizei zweimal das Büro eines Betriebsleiters durchsucht, hieß es am Freitag in Ermittlerkreisen. Die Beamten wollen demnach herausfinden, ob die Areva-Tochterfirma Socatri sich unmittelbar nach dem Vorfall vom 7. Juli an die geltenden Bestimmungen gehalten habe. Die Polizisten hätten mehrere Schriftstücke sichergestellt. Dies sei Teil der Vorermittlungen, welche die Staatsanwaltschaft von Carpentras nach dem Vorfall eingeleitet hatte.

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Areva und die Staatsanwaltschaft wollten sich nicht zu den Angaben äußern. Der staatliche Atomkonzern hatte den Betriebsleiter der Tochterfirma zehn Tage nach dem Vorfall ersetzt, nachdem Socatri in die Kritik geraten war: Das Unternehmen, das auf dem riesigen Areal von Tricastin ein Werk zur Reinigung verstrahlter Materialen betreibt, hatte die Behörden demnach zu spät über den Vorfall informiert. Laut Areva vergingen "knapp drei Stunden", bevor die Geschäftsleitung den Vorfall bekannt machte.

In der Reinigungsanlage waren mehrere Kubikmeter uranhaltige Flüssigkeit ausgetreten und zum Teil in nahegelegene Flussläufe gelangt. Während zunächst von einem Urangehalt von 360 Kilogramm die Rede war, gab Socatri den Gehalt wenig später mit 74 Kilogramm an, ohne dies näher zu erklären. Die Atomaufsichtsbehörde ASN ordnete den Vorfall auf der internationalen Bewertungsskala INES, die von 0 bis 7 reicht, bei 1 ein.

Der Dachverband der französischen Atomkraftgegner, Sortir du Nucléaire (Atomausstieg), zweifelte diese Angaben an. Wenn man die Angaben der Behörden zugrundelege, sei der Vorfall mindestens als "ernster Störfall" auf Stufe 3 einzuordnen, wenn nicht als "Unfall" auf Stufe 4, erklärte die Organisation am Freitag. Laut INES zeichnet sich ein "ernster Störfall" unter anderem dadurch aus, dass "sehr geringe" Radioaktivität außerhalb der Anlage freigesetzt wird und die Bevölkerung einer sehr leichten Strahlenbelastung ausgesetzt ist. Eine Störung der Stufe 1 hat keine Folgen innerhalb oder außerhalb der Anlage.

Die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) warnte vor einer Verharmlosung der Kontamination von Kernkraftwerksmitarbeitern. "Auch wenn keine akuten Strahlungsschäden auftreten, erhöht sich mit der Aufnahme jedes radioaktiven Partikels in den Körper das Risiko, nach mehreren Jahren an Krebs zu erkranken", erklärte Reinhold Thiel von der Ärzteorganisation IPPNW.



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