Verschärfte Auflagen für Atommeiler Philippsburg sind rechtswidrig
dpa
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Leipzig/Karlsruhe (dpa) - Die verschärften Auflagen für das Atomkraftwerk Philippsburg in Baden-Württemberg sind weitgehend rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Die Auflagen, die das Land Baden-Württemberg im März 2005 auf Weisung des Bundesumweltministeriums erlassen hatte, seien teilweise zu unbestimmt, befand das Gericht. Danach hätte das Atomkraftwerk abgeschaltet werden müssen, wenn beispielsweise Grenzwerte überschritten werden. Der Energieversorger EnBW hatte sich dagegen gewehrt, weil er die Bestimmungen als unverhältnismäßig ansah.
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