Vermieter ist Vertragspartner: Mieter müssen kalte Wohnung hinnehmen
dpa
Brandenburg/Oldenburg (dpa) - Zahlt der Vermieter den Abschlag für die Fernwärme nicht, darf der Versorger die Lieferung einstellen. Mieter müssen es dann hinnehmen, in einer kalten Wohnung zu sitzen, denn sie haben in diesem Fall keine Ansprüche gegen das Unternehmen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg in Brandenburg an der Havel hervor, auf das die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist (Az.: 7 W 82/07).
In dem Fall hatte ein Vermieter trotz mehrerer Mahnungen Fernwärmerechnungen in Höhe von mehr als 10 000 Euro an die Stadtwerke nicht bezahlt. Nach einer entsprechenden Androhung stellte das Unternehmen die Versorgung ein - zu Recht, wie das Gericht entschied. Der Vermieter könne keine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung erwirken, damit die Mieter weiter mit Wärme versorgt werden. Und nur der Vermieter sei Vertragspartner.
Weitere Nachrichten vom 28.09.2007
- Bush will bis Mitte 2008 Absichtserklärungen zu Treibhausgasen
- In Rheinland-Pfalz werden 140 Busse auf Rapsöl umgerüstet
- Raumordnungsverfahren für Ostsee-Erdgasleitung abgeschlossen
- Gericht untersagt E.ON Werbung mit Preisvergleich zur Konkurrenz
- NetCologne geht mit Mobilfunk an den Start
- RWE startet Pilotanlage zur CO2-Abtrennung in Kraftwerken
- Der Energieausweis für Hauseigentümer kommt
- US-Ölpreis bleibt trotz leichter Entspannung nahe Rekordstand
- Vattenfall will Strompreise zum Jahreswechsel nicht erhöhen
- Gaspreiserhöhung der Stadtwerke München rechtens – Klage abgewiesen
- Grüne verlangen Engagement für Zukunft der Leipziger Strombörse
- Slowakei: Millionenstrafe für Telekom-Tochter aufgehoben
- Beim Stromverbrauch verschätzt: Nachforderungen nur für zwei Jahre
- Industriekonzern Evonik kauft RWE-Aktien
- Streitbare EU-Kommissarin legt sich wieder mit Telekom-Konzernen an
- Bundesregierung ein Jahr nach Gasmarkt-Öffnung unzufrieden
- Zeitung: Gabriel lehnt Glos-Pläne zu schnellerem Stromnetzausbau ab
- Niederlande rufen zu Boykott von Total wegen dessen Aktivitäten in Birma auf
- Regulierungskongress in Berlin – Netzbetreiber gegen Unbundling
- Verband: RWE-Entscheidung des Bundeskartellamts sehr bedauerlich
- Energieversorger GGEW mit neuem Ökostromangebot ab November
- Energieversorger GGEW bietet Verbrauchern neue Fixtarife
Geprüft und ausgezeichnet!
Unabhängige Vergleiche, zertifizierter Kundenservice, beliebteste Vergleichsseite – das ist Verivox. Wiederholt wurde unsere Arbeit in den vergangenen Jahren geprüft und ausgezeichnet. Das ist Sicherheit, auf die Sie sich verlassen können.
Wechseln über Verivox
Die Nummer 1 im Energiebereich stellt sich vor: Verivox ist das größte unabhängige Vergleichsportal für Energie in Deutschland. Daneben bietet Verivox

Tarifvergleiche für Telekommunikation, Versicherungen und Finanzen an.
Mehr erfahren
