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Verkaufsverbot: Keine HTC-Smartphones zu Weihnachten?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

München/Berlin - Die Patent-Streitereien in der Mobilfunkbranche nehmen immer größere Ausmaße an. Mitten zum wichtigen Weihnachtsgeschäft will nun der Patentverwerter IPCom ein Verkaufsverbot für sämtliche HTC-Smartphones in Deutschland durchsetzen.

Dem Smartphone-Hersteller HTC droht in Deutschland ein Verkaufsverbot mitten im wichtigen Weihnachtsgeschäft. Der deutsche Patentverwerter IPCom will den Verkauf von Smartphones des Herstellers HTC in Deutschland schnell stoppen. Die Firma forderte HTC am Montag auf, den Vertrieb UMTS-fähiger Mobiltelefone ohne Beschränkung auf bestimmte Modelle umgehend einzustellen. Eine Weigerung könnte HTC teuer zu stehen kommen: Laut Urteil aus dem Jahr 2009, das IPCom jetzt vollstrecken will, werden für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250 000 Euro fällig. Als Rechnungsfrist setzte IPCom bereits den 5. Dezember fest. HTC erklärt im Gegenzug, es gebe keine Grundlage für ein Verkaufsverbot.

Die Firma IPCom, der das UMTS-Patentportfolio des Elektrokonzerns Bosch gehört, leitete die Vollstreckung ein, nachdem HTC die Berufung gegen das Urteil des Mannheimer Landgerichts von 2009 am vergangenen Freitag fallenließ. IPCom wirft HTC die Verletzung eines Patents vor, mit dessen Hilfe Verbindungen je nach Wichtigkeit in verschiedene Gruppen gestaffelt werden, was unter anderem bei Notfällen wichtig sein kann.

HTC sieht keine Basis für Verkaufsstopp

HTC betonte am Montag, man sehe keine Basis für einen Vertriebsstopp. Der Hersteller aus Taiwan habe nach einem Urteil zur Verletzung eines IPCom-Patents inzwischen die "Integration der UMTS-Standards modifiziert", hieß es. "Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC-Smartphones in Deutschland haben", erklärte HTC. Zudem habe das Bundespatentgericht inzwischen die von IPCom geltend gemachten Punkte des Patents für ungültig erklärt. Schließlich habe sich das Mannheimer Urteil nur auf ein HTC-Smartphone bezogen, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft werde.

IPCom wies diese Darstellung kategorisch zurück. "Wir sehen darin einen massiven Versuch, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen", sagte Geschäftsführer Bernhard Frohwitter der dpa. Das Patent sei in vollem Umfang gültig, da beide Seiten Berufung gegen das Urteil des Bundespatentgerichts eingelegt hätten und dieses damit noch nicht wirksam sei. Auch sei es falsch, dass nur ein Smartphone-Modell von dem Landgerichts-Urteil betroffen sei: "Der Urteilsspruch ist ganz eindeutig uneingeschränkt."

Patent ist Grundstock des UMTS-Standards

Das Patent, um das es in diesem Fall geht (Europäische Patentnummer EP 1186189), gehört fest zum Grundstock des UMTS-Standards. Laut IPCom kann es als sogenanntes "standard-essenzielles" Patent nicht einfach so umgangen werden. Es sei "sehr, sehr schwierig", eine Alternativlösung zu entwickeln, sagte Frohwitter. HTC habe sie seit einem Jahr angekündigt, aber nie in den Verfahren demonstriert. Eine Analyse der Umgehungslösung vor Gericht könnte die Vollstreckung zwar verzögern, IPCom rechnet aber auch in diesem Fall mit einer raschen Entscheidung.

IPCom wirft die Verletzung dieses Patents auch dem finnischen Handy-Weltmarktführer Nokia vor. Dieser Streit dauert in mehreren Ländern noch an. IPCom übernahm 2007 die Mobilfunk-Patente des Elektrokonzerns Bosch, der seinerzeit maßgeblich an der Entwicklung des Datenfunk-Standards UMTS beteiligt war.