Verfahren gegen Gesichtserkennung bei Facebook unterbrochen

dpa | 08.06.2012
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Hamburg - Im Streit um die Gesichtserkennung auf Fotos hat die Hamburger Datenschutzaufsicht ihr Verfahren gegen Facebook unterbrochen. Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat die Entscheidung am Freitag damit begründet, dass Facebook in Verhandlungen mit dem irischen Datenschutzbeauftragten sei, bei denen es um eine Änderung des Einsatzes der automatischen Gesichtserkennung gehe.


"Der unmittelbar bevorstehende Erlass einer Anordnungsverfügung gegen Facebook wurde daher ausgesetzt", teilte die Behörde mit. Jetzt werde der Hamburgische Datenschutzbeauftragte die Ergebnisse der Gespräche abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Datenschutzbehörde in Irland ist zuständig, weil dort die Europazentrale von Facebook ansässig ist; Hamburg ist der Sitz des Deutschland-Büros.

Die Hamburger Datenschützer wollen erreichen, dass Facebook Fotos von Mitgliedern nur dann für eine Gesichtserkennung verwenden darf, wenn es dafür eine "freiwillige, informierte und bewusste Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer" gibt. Ohne Einwilligung erstellte Erkennungsmuster sollen nach dem Willen der Datenschützer wieder gelöscht werden. Die Hamburger Datenschützer stehen deswegen schon seit Juni vergangenen Jahres in Verhandlungen mit Facebook.

Caspar wertete "den uns gegenüber geäußerten Willen von Facebook, die europäischen Vorgaben bei der Nutzung biometrischer Daten umsetzen zu wollen, als positives Signal".



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