Verbraucherzentralen: Bei ungebetenen Werbeanrufen sofort auflegen

dpa
Bild: Telefon mit Wahltasten



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Potsdam/Mainz (dpa) - Bei ungebetenen Anrufen zum Beispiel zu Werbezwecken sollten Verbraucher sofort auflegen. "Wir raten Verbrauchern, sich gar nicht erst auf ein Gespräch einzulassen", sagt Alexander Bredereck, Geschäftsführender Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Häufig erhielten Angerufene anschließend Verträge mit dem Hinweis zugeschickt, sie hätten in dem Gespräch ausdrücklich darum gebeten. Oft werde bereits die unverbindliche Bitte um Zusendung von Informationsmaterial als Einwilligung des Verbrauchers ausgelegt.

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Laut Bredereck ist es unangebracht, in solchen Situationen höflich zu bleiben und dem Anrufer antworten zu wollen. "Am anderen Ende sitzen geschulte Werber", erklärt der Verbraucherschützer. Sie hätten nur das Ziel, den Betroffenen etwas anzudrehen. Verbraucher müssten daher keine Hemmungen haben, das Gespräch abrupt zu beenden.

Eine andere Möglichkeit, sich gegen die Anrufe zu wehren, gebe es nicht. "Die Betroffenen erfahren ja oft nicht einmal, wer dahinter steckt." Somit wissen sie auch niemanden, bei dem sie sich beschweren können. Kommt dennoch ein nicht angeforderter Vertrag ins Haus, sei man auf der sicheren Seite, schriftlich Widerspruch einzulegen. "In jedem Fall aktiv werden muss man, wenn ein Mahnbescheid kommt."

Manche der Anrufer wollen aber auch gar nichts verkaufen, sondern nach Erfahrungen von Verbraucherschützern schlicht an das Geld und die Kontoverbindung der Angerufenen herankommen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz warnt derzeit vor einer Masche, bei der die Anrufer sich ihrerseits als Verbraucherschützer ausgeben und behaupten, ihnen seien persönliche Daten des Angerufenen angeboten worden. Für eine Gebühr in Höhe von 39,95 Euro bieten die vermeintlichen Verbraucherschützer an, allen "Datenhändlern" mit einer Unterlassungsklage zu drohen, wenn sie das Weitergeben der Daten nicht unterlassen. In den Telefonaten fragten die Anbieter "offensichtlich sehr geschickt nach Bank und Kontoverbindung". Beides sollte Fremden aber nie gegeben werden.



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