Verbraucherzentrale: Vorsicht bei Abmahnungen per E-Mail
dpa/tmn | 31.03.2011
Leipzig - Angebliche Abmahnungen wegen illegalen Musikdownloads im E-Mail-Postfach sind Spam und sollten gelöscht werden, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Denn bei dieser elektronischer Post handele es sich um einen Versuch von Online-Betrügern, die mit dieser Masche ohne viel Aufwand an das Geld verunsicherter Verbraucher kommen wollen.
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Die falsche elektronische Mahnpost sei oft mit Rechtschreibfehlern gespickt und enthalte eine Zahlungsaufforderung für anonyme Prepaid-Zahlungssysteme wie Paysafecard oder Ukash. Verbraucher sollten keinesfalls Geld transferieren.
Allerdings ist eine Abmahnung per E-Mail nicht immer ungültig. Laut einem Urteil des LG Hamburg können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auch per E-Mail versendet werden.
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