Verbraucherzentrale mahnt FlexStrom wegen irreführender Werbung ab
Berlin - Die Berliner Verbraucherzentrale hat den Stromanbieter FlexStrom wegen irreführender Werbung abgemahnt. FlexStrom werbe mit der Auszeichnung "Europäischer Wirtschaftspreis" und "Bester Stromtarif 2005", verliehen von der "Europäischen Wirtschaftskammer", teilte die Verbraucherzentrale am Dienstag mit.
Anders als dieser Name vorgebe, handele es sich hierbei um ein privates Unternehmen und nicht um eine offizielle Stelle.
Das Oberlandesgericht Dresden habe bereits entschieden, dass die Bezeichnung "Europäische Wirtschaftskammer" für diese Firma irreführend ist. Die Verbraucherzentrale habe den Stromanbieter daher aufgefordert, nicht mehr mit dem täuschenden Hinweis auf die Auszeichnung zu werben. Sollte FlexStrom sich weigern, eine Unterlassungserklärung abzugeben, werde die Verbraucherzentrale Klage erheben.
Verklagt hat die Verbraucherzentrale bereits den Stromanbieter Vattenfall, der ebenfalls mit "Bester Stromanbieter" wirbt. Diese Auszeichnung erhielt das Unternehmen vom Deutschen Institut für Service-Qualität. Auch hier handelt es sich nach Angaben der Verbraucherzentrale um ein Unternehmen, das vom Betreiber einer Marketing-Agentur gegründet wurde. "Wenn Verbraucher "Deutsches Institut" lesen, erwarten Sie eine anbieterunabhängige Einrichtung und keine private Firma", sagte Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale.
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