Verbraucherzentrale kritisiert RWE wegen Brief an Gaskunden

ddp | 17.08.2010
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Mainz - Der Energiekonzern RWE erntete Kritik von Seiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. RWE habe an Kunden, die auf Anraten der Verbraucherschützer gegen nicht nachvollziehbare Preisänderungen in ihrer Gasrechnung Widerspruch eingelegt hätten, ein Schreiben verschickt. Darin beziehe sich RWE auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) und gebe dieses falsch wieder, so Fabian Fehrenbach, Fachberater für Energierecht der Verbraucherzentrale, am Dienstag in Mainz.


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In dem Brief von RWE heißt es: "Mit den BGH-Urteilen herrscht für die Energiebranche nunmehr Rechtssicherheit für die Frage der Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln." Diese Behauptung sei irreführend und solle offenkundig die Verbraucher dazu bringen, die unklaren Preise einfach zu akzeptieren, sagte Fehrenbach. Entscheidend sei aber vielmehr, welche Preisänderungsklausel im Einzelfall vereinbart worden sei und ob diese den Anforderungen des BGH genügten.

Der BGH hatte in dem Urteil vom 14. Juli erklärt, dass Kunden bei unzulässigen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Rückzahlungsansprüche haben, wenn sie in der Vergangenheit nicht gegen Abrechnungen widersprochen hätten. Fehrenbach riet betroffenen Kunden dazu, eventuelle Ansprüche von einem Anwalt überprüfen zu lassen und nur zu klagen, wenn diese nicht schon verjährt seien und wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sei.

Wenn RWE die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändere, könne der Kunde dieser Vertragsänderung widersprechen, sagte Fehrenbach. Dann könne RWE aber wiederum den alten Vertrag zum Laufzeitende kündigen. Dem Kunden empfiehlt Fehrenbach in diesem Fall, zu einem anderen Versorger wechseln. Zu einer Unterbrechung der Versorgung sei RWE auch in diesem Fall nicht berechtigt.



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