Verbraucherzentrale: Keine Verträge am Telefon abschließen
Mainz - Bei Werbeanrufen sollten sich Verbraucher nicht zu Verträgen für Telefon- oder Internetanschlüsse drängen lassen. Selbst vermeintlich günstige Angebote müssen vor einer Zustimmung gründlich geprüft werden. Dies empfiehlt Martina Totz von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
"Bitten Sie den Anrufer im Zweifelsfall lieber darum, sich in ein paar Tagen noch mal zu melden." In dieser Zeit könne man prüfen, ob es den beworbenen Tarif wirklich gibt oder ob sich dahinter eine Mogelpackung mit versteckten Kosten und eingeschränktem Service verbirgt. Am leichtesten geht das im Internet.
Wer bei Werbeanrufen um Infomaterial bittet, muss sich dagegen besonders deutlich ausdrücken: "Bei manchen Anbietern wird das schon als Einwilligung zum Vertragsabschluss verstanden", warnt Totz.
"Machen Sie deshalb eindeutig klar, dass Sie sich zunächst nur informieren wollen." Flattert nach dem Werbeanruf trotzdem ein Vertrag oder eine Bestellbestätigung ins Haus, können Verbraucher ihr Recht auf schriftlichen Widerruf nutzen. Das gilt bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen in der Regel für zwei Wochen - vorausgesetzt, der Anbieter belehrt seinen Kunden darüber. Ansonsten ist die Frist theoretisch sogar länger.
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