Verbraucherzentrale gibt Tipps zum virtuellen Einkauf

Verivox | 16.12.2004
Bild: Adresszeile eines Internetbrowsers


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Wer jetzt noch kein Weihnachtsgeschenk hat und keine Zeit mehr findet, sich abends nach der Arbeit ins dicke Geschäfts-Getümmel zu stürzen, liebäugelt sicher mit dem kurzfristigen Kauf übers Internet. Rund 25 Prozent des Jahrsumsatzes machen Online-Shops im Weihnachtsgeschäft. Doch es gibt immer noch viele Verbraucher, die dem Einkauf im Internet skeptisch gegenüber stehen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt deshalb Tipps zum sicheren Kauf im Internet.

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Bücher, Kleidung, Unterhaltungselektronik, Handys und Digitalkameras stehen auch beim virtuellen Weihnachtseinkauf auf der Wunschliste ganz oben. Doch wie sieht es aus, wenn das Geschenk nicht gefällt? Wie sieht es mit der Seriosität der Anbieter aus? Wie läuft die Bezahlung?

Die Verbraucherzentrale rät Online-Käufern, sich vor der Bestellung zunächst über das Unternehmen und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Internet-Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationspflichten einzuhalten. Dazu gehören Namen und ladungsfähige Anschrift des Unternehmens, Liefer- und Versandkosten, der Hinweis auf ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht und die Zahlungsbedingungen. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt der Ware per Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Nachnahmesendungen verringern zwar das Risiko, schützen aber nicht vor Betrügereien. Bei Bezahlung per Kreditkarte sollte man die Daten nur über eine verschlüsselte Verbindung weiter geben, um Missbrauch vorzubeugen.

Für Waren, die über das Internet bestellt werden, besteht ein zweiwöchiges Widerrufs- oder ein Rückgaberecht. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Nur für wenige Produkte ist die Rückgabe oder der Widerruf nicht möglich. Dazu gehören individuell gefertigte und verderbliche Produkte, entsiegelte Software und entsiegelte CD’s, DVD’s und Videos. Ansonsten haben die Verbraucher bei Käufen im Internet dieselben Rechte wie bei anderen Käufen, d.h. auch die zweijährige Gewährleistung. In dieser Zeit muss der Händler für Fehler einstehen, die beim Kauf schon versteckt vorhanden waren. Wichtig beim Internetkauf: Immer die Bestellung und die Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrucken, damit man bei Reklamationen etwas in der Hand hat! Praktisch ist, dass viele Händler sich im Internet als Weihnachtsmann an bieten, der das Geschenk direkt an den zu Beschenkenden schickt, die Rechnung erhält natürlich der Besteller. Ein Hinweis für ganz spät Entschlossene: Manche Anbieter versprechen sogar einen 24 Stunden-Lieferservice.



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