Verbraucherzentrale gibt Tipps zum virtuellen Einkauf
Die Verbraucherzentrale rät Online-Käufern, sich vor der Bestellung zunächst über das Unternehmen und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Internet-Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationspflichten einzuhalten. Dazu gehören Namen und ladungsfähige Anschrift des Unternehmens, Liefer- und Versandkosten, der Hinweis auf ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht und die Zahlungsbedingungen. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt der Ware per Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Nachnahmesendungen verringern zwar das Risiko, schützen aber nicht vor Betrügereien. Bei Bezahlung per Kreditkarte sollte man die Daten nur über eine verschlüsselte Verbindung weiter geben, um Missbrauch vorzubeugen.
Für Waren, die über das Internet bestellt werden, besteht ein zweiwöchiges Widerrufs- oder ein Rückgaberecht. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Nur für wenige Produkte ist die Rückgabe oder der Widerruf nicht möglich. Dazu gehören individuell gefertigte und verderbliche Produkte, entsiegelte Software und entsiegelte CD’s, DVD’s und Videos. Ansonsten haben die Verbraucher bei Käufen im Internet dieselben Rechte wie bei anderen Käufen, d.h. auch die zweijährige Gewährleistung. In dieser Zeit muss der Händler für Fehler einstehen, die beim Kauf schon versteckt vorhanden waren. Wichtig beim Internetkauf: Immer die Bestellung und die Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrucken, damit man bei Reklamationen etwas in der Hand hat! Praktisch ist, dass viele Händler sich im Internet als Weihnachtsmann an bieten, der das Geschenk direkt an den zu Beschenkenden schickt, die Rechnung erhält natürlich der Besteller. Ein Hinweis für ganz spät Entschlossene: Manche Anbieter versprechen sogar einen 24 Stunden-Lieferservice.
Weitere Nachrichten vom 16.12.2004
- freenet.de AG übernimmt Talkline ID
- Mobilcom beschliesst Milliardenklage gegen Bund wegen UMTS
- Stadtwerke Unna starten virtuelles Kraftwerk
- Deutschlands schnellster Computer kommt nach Bayern
- Symantec kauft Veritas für 13,5 Milliarden Dollar
- Fünf Internet-Banking-Betrüger bei bundesweiter Aktion inhaftiert
- Citycarrier bringen Telefon-Flatrates für 9,95
- Kein Strafverfahren zum Todesfall bei Castor-Transport
- Schuldenfalle Handy: Verbraucherzentrale entwickelte CD für Kinder
- Lobet den Herren per Handy: Kirchenlieder als Klingeltöne
- Bedrohungen im Internet: Kriminelle Banden lösen die Hacker ab
- Entwicklungsländer brauchen für Handel mehr Zugänge zum Internet
- Deutsche Telekom will Beteiligung an Mobilfunkbetreiber MTS senken

