Verbraucherzentrale: Finger weg von Internet-Tauschbörsen
Potsdam - Die Verbraucherzentrale Brandenburg teilt mit, dass Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet drastisch zunehmen und häufig zu vierstelligen Forderungen an Verbraucher führen. Oftmals wählen sich Dritte über den Internetanschluss der Abgemahnten ein. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät deshalb, die Nutzung des eigenen PC im Auge zu behalten und Tauschbörsen zu meiden.
Derzeit nehmen Abmahnungen von Verbrauchern wegen Urheberrechtsverletzungen bei Online-Tauschbörsen drastisch zu. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rechnet 2010 mit mehreren Millionen Betroffenen, von denen spezialisierte Rechtsanwälte zwischen 350 und 1.600 Euro Kostenausgleich und Schadenersatz pro Titel, Album oder Film fordern.
Verbraucher sind häufig ahnungslos
Mehr als 90 Prozent der abgemahnten Verbraucher berichten in den Beratungsgesprächen, dass sie sich nie an einer Tauschbörse beteiligt haben. In solchen Fällen kann Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg oft helfen: „Wer nicht selbst aktiv gegen das Urheberrecht verstoßen hat und den Missbrauch seines Anschlusses nicht ahnen konnte, sollte bei glaubhafter Darlegung mit einem 100-Euro-Denkzettel davonkommen.“
Betroffenen rät er jedoch, die mitgeschickte Unterlassungserklärung dringend mit sachkundiger Hilfe zu modifizieren und damit erhebliche rechtliche und Kostennachteile zu verhindern; auf Urheberrecht spezialisierte Ansprechpartner können die Verbraucherzentrale und die Rechtsanwaltskammer nennen. Denn immerhin können die „Abmahnanwälte“ einen Verstoß in aller Regel mit Zeitpunkt und Art sowie Anschlussinhaber belegen. Zudem ist die Rechtsprechung zu solchen Fällen noch nicht gefestigt.
Tauschbörsen werden überwacht
Entscheidend für den Umgang mit einer Abmahnung ist es also, ob der abgemahnte Verbraucher als Anschlussinhaber unwissentlich vom Handeln Verwandter oder Freunde betroffen oder selbst aktiv geworden ist. Wer sich jedoch als Nutzer aktiv über ein Netzwerk wie bittorrent, emule, edonkey („Peer to Peer“) in eine Tauschbörse eingewählt und damit einen Bereich der Festplatte für das Herunterladen von Daten durch andere Nutzer freigegeben hat, kann sich kaum auf Ahnungslosigkeit berufen.
Jeder dann erfolgende Download geschützter Musik oder Filme verletzt das Urheberrecht. Da diese Netzwerke fast hundertprozentig überwacht werden, muss der Anschlussinhaber mit einer Abmahnung rechnen – und der aktive Rechtsverletzer wird wohl oder übel nicht nur eine Unterlassungserklärung abgeben, sondern auch den geforderten Kostenausgleich in voller Höhe zahlen müssen.
Urheberrechtsverletzungen sind keine Bagatelle
Verbraucher sollten sich im Klaren darüber sein, dass Urheberrechtsverletzungen keine Bagatelle seien, meint Verbraucherschützer Baumgarten: „Vorbeugen können Internetnutzer solchen Abmahnungen am besten, indem sie darauf achten, dass Angehörige oder Freunde und natürlich sie selbst sich nicht über ihren Anschluss in Tauschbörsen einwählen.“
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