Verbraucherzentrale Brandenburg rät von Nachzahlung an Gasversorger EWE ab

dpa | 20.09.2007
Bild: palniki gazowe



gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die ursprünglich für Anfang September vorgesehene Verhandlung der Verbraucherklagen gegen den Gasversorger EWE auf den 6. Dezember angesetzt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte diese Klagen initiiert, um den Protest der Gaskunden gegen nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen zu bündeln.

Inzwischen versucht die EWE, ihre Kunden mit einem Schreiben zu Nachzahlungen zu bewegen. Sie begründet das mit der neuesten BGH-Rechtsprechung zur Feststellung der Billigkeit von Gaspreisen.

Hartmut G. Müller, Fachreferatsleiter der Verbraucherzentrale, rät von Nachzahlungen auf Grund dieses Schreibens jedoch ab: "Die EWE hätte in diesem Schreiben ihren Grundversorgungspreis transparent darstellen können, indem sie alle zwischenzeitlich geänderten Kosten nachweist. Das hat sie versäumt." Stattdessen verweise sie auf andere Gerichtsverfahren, wo so ein Nachweis angeblich bereits erbracht worden sei. Allerdings habe jeder Versorger eine unmittelbare Nachweispflicht gegenüber seinen eigenen Kunden. Zudem könne man andere Gerichtsverfahren nicht einfach übertragen.

Für die Kunden ergibt sich durch das Schreiben demzufolge nichts Neues. Für den nächsten Abrechnungstermin ist den Kunden mit allgemeinem Haushaltstarif zu empfehlen, die abgerechneten Gastarifpreise in ihrer Gesamtheit gemäß § 315 Absatz 3 Satz 1 BGB als unbillig zu rügen. Vom Versorger sollte der Nachweis gefordert werden, dass die Gasversorgung entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 1, 2 Absatz 1 EnWG so preisgünstig und effizient wie möglich erfolgt. "Sämtliche Zahlungen - auch gekürzte Rechnungsbeträge und Abschläge - sollten nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden", ergänzt Müller. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit einem Musterschreiben dazu, das in jeder Beratungsstelle und auf der Webseite der Verbraucherzentrale Brandenburg erhältlich ist.

Bei Sondervertragskunden gibt es keine wirksame Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EWE. In der Folge hat die EWE keinen Rechtsgrund, auf den sie einseitige Preiserhöhungen überhaupt stützen könnte, so dass auch hier Nachzahlungen verweigert werden können.



Weitere Nachrichten vom 20.09.2007

Kostenlose Beratung
0800 80 80 890
Mo-Fr 8-22 Uhr
Sa-So 9-22 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Gaspreisvergleich

Wohnungsgröße oder kWh/Jahr
laden...

Geprüft und ausgezeichnet!
Unabhängige Vergleiche, zertifizierter Kunden­service, beliebteste Vergleichsseite – das ist Verivox. Wiederholt wurde unsere Arbeit in den vergangenen Jahren geprüft und ausgezeichnet. Das ist Sicherheit, auf die Sie sich verlassen können.
  • TÜV geprüftes Vergleichsportal
  • Website des Jahres 2012
  • eKomi 99 % Kundenzufriedenheit
  • TÜV Saarland Service tested SEHR GUT
  • Ökotest Testsieger
  • Fördermitglied der Schlichtungsstelle Energie e.V.
Wechseln über Verivox
Die Nummer 1 im Energiebereich stellt sich vor: Verivox ist das größte unabhängige Vergleichsportal für Energie in Deutsch­land. Daneben bietet Verivox Frank-Schlautier
Tarif­vergleiche für Tele­komm­unikation, Versicherungen und Finanzen an.

Mehr erfahren
© 2013 – Das unabhängige Vergleichsportal Verivox vergleicht kostenlos Tarife für Strom, Gas, Telefon, DSL, Internet, Handy, mobiles Internet, Tagesgeld, Festgeld, Ratenkredite und Kfz-Versicherungen. Verivox verwendet größte Sorgfalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen, kann aber keine Gewähr für diese oder die Leistungsfähigkeit der Anbieter übernehmen.