Verband: RWE-Entscheidung des Bundeskartellamts sehr bedauerlich

dpa | 28.09.2007
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Essen – Die Entscheidung des Bundeskartellamtes (BKartA), das Verfahren gegen RWE wegen missbräuchlicher CO2-Einpreisung gegen "Verpflichtungszusagen" von RWE einzustellen, ist sehr bedauerlich, so der VIK, der die Interessen der industriellen Energiekunden vertritt. Diese Entscheidung widerspricht dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und der "vorläufigen Einschätzung" (Abmahnung) des BKartA vom 18. Dezember 2006.

Damals hatte das Kartellamt die von RWE durchgesetzten Strompreise - bezogen auf den CO2-Zertifikatewert - "vorläufig" in erheblichem Maße als missbräuchlich bzw. kartellrechtswidrig bezeichnet. Der VIK hatte 2005 diese kartellrechtliche Missbrauchsbeschwerde wegen der Einpreisung kostenlos erhaltener CO2-Zertifikate beim BKartA eingereicht.

Im Wege dieser Einstellungsentscheidung des BKartA erfolge laut VIK keine Kritik an der Marktmacht von RWE, unangetastet blieben auch die CO2-Sondergewinne bei RWE. Außerdem werde keinerlei Missbilligung des Verhaltens von RWE bei der CO2-Einspeisung mehr festgestellt, obwohl die Strompreise in der Abmahnung 2006 "vorläufig" noch als missbräuchlich überhöht eingeschätzt wurden. Dieses Ergebnis stößt auf großes Unverständnis. Was mit der anhängigen Klage gegen E.ON AG passieren soll, ist dazu noch ungeklärt.

Die von RWE vorgeschlagene Strom-Auktion werde aller Voraussicht nach zu Preisen in Höhe des üblichen Großhandelsniveaus führen. Insofern sei, so VIK, diese Auktion keine akzeptable und angemessene Alternative zum derzeitigen Großhandel. Außerdem sei nicht erkennbar, dass durch die RWE-Zusage die in der BKartA-Abmahnung noch deutlich dokumentierten Bedenken gegenüber dem RWE-Verhalten auszuräumen sind. Die "Verpflichtungszusagen" von RWE sind daher unzureichend. "Der VIK muss diese Entscheidung respektieren und bedauert gleichzeitig, dem BKartA dabei nicht folgen zu können", so Dr. Alfred Richmann, Geschäftsführer des VIK. Der Auktions-Vorschlag von RWE schafft die Ursachen für die VIK-Missbrauchsbeschwerde von 2005 nicht aus der Welt und kann den betroffenen Stromkunden die in der Vergangenheit erlittenen Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro jährlich nicht ausgleichen.



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