VEA: Entwurf für Gasverordnung noch mangelhaft
Verivox | 15.12.2004
Hannover – Der jetzt vorgelegte Entwurf für eine Entgeltverordnung für die Nutzung der Gasnetze reicht nach Ansicht des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) noch nicht aus, um echten Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu sichern. "Gut, eine Diskussionsgrundlage zu haben. Aber der Entwurf hat noch gravierende Lücken", so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.
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Insbesondere kritisiert der Verband anlässlich einer Anhörung im Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages das völlige Fehlen einer Anreizregulierung. Ein entsprechendes System müsse für sämtliche Ebenen in die Verordnung integriert werden. Im Bereich der Fernleitungsnetze gehe der Entwurf zudem von einer falschen Annahme aus: "Den regelmäßigen und wesentlichen Leitungswettbewerb, den der Entwurf unterstellt, gibt es faktisch nicht", so Panitz. "Grundlage für alle Netzebenen kann nur die Annahme sein, dass derzeit kein Wettbewerb existiert." Meist gebe es im Bereich der Fernleitungen nur einen oder zwei Anbieter und potenziell entsprechend hohe Preise.
Für nicht praktikabel hält der VEA auch das Zugangsmodell nach der Netzzugangsverordnung, wie es im Entwurf zur Anwendung kommt. Demnach sind - orientiert an den Eigentümergrenzen der Leitungsnetze – ganze Ketten von Netzentgelten möglich, die mit so genannten Netztickets bezahlt werden müssen. "Wir fordern ein wettbewerbsfreundliches Entry-Exit-Modell. Der Kunde zahlt ein Entgelt für die gesamte Strecke vom Einspeise- bis zum Ausspeisepunkt", so Panitz. "Nur so wird der Gasmarkt auch börsenfähig."
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