Vattenfall reicht Klage gegen Moorburg-Auflagen ein
Hamburg - Der Energiekonzern Vattenfall wird am Donnerstag beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Klage gegen die Auflagen zum Bau des Kohlekraftwerks Moorburg einreichen. Konzernsprecherin Sabine Neumann bestätigte auf ddp-Anfrage einen entsprechenden Bericht des «Hamburger Abendblatts» (Donnerstagausgabe). Die von der Umweltbehörde unter Auflagen erteilte Baugenehmigung sei rechtlich nicht zulässig.
Vattenfall werde zudem Widerspruch gegen einen Bescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einlegen, wonach die Umweltbehörde die Bauausführung mit Backsteinen verlange. Auf die Bauarbeiten habe die Klage keine Auswirkungen, sagte Neumann. Die wasserrechtlichen Auflagen beträfen lediglich den Betrieb des Kraftwerks.
Hamburgs Umweltsenatorin Anja Hajduk (GAL) hatte den Bau des Steinkohlekraftwerks Ende September unter strengen Auflagen genehmigt. Unter anderem wurde die von Vattenfall beantragte wasserrechtliche Erlaubnis nur teilweise erteilt. Das Kraftwerk darf an 250 Tagen im Jahr nur mit gedrosselter Leistung fahren, im Durchschnitt entspricht das nur zwei Drittel seiner Kapazität.
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