Urteil: YouTube muss keine Nutzerdaten preisgeben
München - Das Videoportal YouTube muss keine Daten über einen Nutzer preisgeben, der große Teile des Kinofilms "Werner Eiskalt" auf der Plattform hochgeladen hatte. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.
Zwar habe der Nutzer eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen, urteilte das OLG am Donnerstag in zweiter Instanz. Auskünfte über denjenigen, der das Video veröffentlichte, könnten dem Gesetz nach aber nur dann vom Rechteinhaber eingefordert werden, wenn der Nutzer das "in gewerblichem Ausmaß" getan habe. Dies sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Damit scheiterte der Filmverleih Constantin mit seiner Klage auf eine einstweilige Verfügung gegen YouTube (Az.: 29 U 3496/11). Zuvor hatte bereits das Landgericht München ebenso entschieden.
Der Nutzer hatte die Videos vermutlich im Kinosaal aufgenommen und sechs Sequenzen aus dem erfolgreichen Comic-Film beim Portal hochgeladen; das sei "über die Hälfte des Films" gewesen, sagte Constantin-Anwalt Björn Frommer. YouTube hatte die Videos im Sommer auf Verlangen des Filmverleihs unverzüglich aus dem Netz entfernt. Darüber hinaus wollte Constantin aber wissen, wer gegen das Urheberrecht verstoßen hat und verlangte von YouTube Auskunft.
Gegen die OLG-Entscheidung im Eilverfahren gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Die beiden Parteien erwägen nun, die Frage im sogenannten Hauptsacheverfahren umfassend prüfen zu lassen.
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