Urteil: Vattenfall unterliegt erneut im Streit um Netzentgelte
Karlsruhe - Der Energieversorger Vattenfall Europe hat im Streit um gekürzte Netzentgelte erneut eine Niederlage in Karlsruhe einstecken müssen: Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) scheiterte der Stromkonzern nun auch mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss muss Vattenfall einen Entscheid der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2006 hinnehmen. Für zu viel kassiertes Geld im Bereich des Stromnetzzugangs sollte Vattenfall einen Abschlag in zweistelliger Millionen-Höhe hinnehmen.
Das höchste deutsche Gericht nahm eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Vor dem BGH war Vattenfall schon im August 2008 unterlegen.
Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Entgeltbestimmung diene der Öffnung des Netzzugangs für Dritte und damit der Förderung des Wettbewerbs, "also vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls", so das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 2738/08 - Beschluss vom 21. Dezember 2009).
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