Urteil: "Nichtnutzergebühr" ist unzulässig
Stand: 18.07.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Schleswig - Mobilfunkanbieter dürfen ihre Kunden nicht zur Kasse bitten, wenn sie eine Zeit lang nicht telefoniert oder SMS versendet haben. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG).
Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei unwirksam. Auch eine Pfandgebühr für zu spät zurückgeschickte, verbrauchte SIM-Karten dürften Anbieter nicht erheben (Az.: 2 U 12/11).
Eine "Nichtnutzergebühr" verstoße gegen das Gebot von Treu und Glauben und benachteilige den Kunden unangemessen. Für die Gebühr gebe es keine Gegenleistung. Außerdem verhalte der Kunde sich vertragstreu, und dem Unternehmen entstehe kein Schaden. Die "Pfandgebühr" sei unzulässig, weil es sich um einen pauschalen Schadensersatz handele, der den zu erwartenden Schaden aller Voraussicht nach übersteige.