Urteil: Handy am Lenkrad auch als Navigationsgerät verboten

dpa | 18.09.2008
Bild: Hand mit Smartphone

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Köln (dpa) - Autofahrer dürfen ihr Handy während der Fahrt auch nicht zur Navigation in die Hand nehmen. Das hat das Oberlandesgericht in Köln entschieden (Az.: 81 Ss-OWi 49/08), worauf die ARAG-Rechtsschutzversicherung am Donnerstag hinwies. Der Gesetzgeber habe praktisch jegliche Nutzung am Steuer verboten, dazu zähle auch der Einsatz zur Navigation, befanden die Richter.

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Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer mit Handy in der Hand erwischt worden. Er hatte argumentiert, er habe nur die Navigationsfunktion benutzt, schließlich seien Navigationsgeräte auch erlaubt. Das Gericht befand: Gleichgültig, welchen Dienst er in Anspruch genommen habe, er habe die Hände vom Steuer genommen und sei zumindest in der Bedienungs-Phase abgelenkt gewesen. Angefasst werden dürfe das Gerät lediglich, um es woanders hinzulegen. Alles andere werde mit Bußgeldern geahndet.


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