Urteil: Geschäftsunfähiger braucht keine hohen Handy-Kosten zahlen
dpa
Trier (dpa/lrs) - Ein unter pflegerischer Betreuung stehender
Geschäftsunfähiger kann allein keinen gültigen Mobilfunkvertrag
abschließen und muss daher auch keine hohen Handy-Rechnungen zahlen.
Das hat das Landgericht Trier in einem am Freitag bekannt gegebenen
Urteil (Az. 3 S 89/03) entschieden. Es wies damit die Berufung eines
Mobilfunkanbieters gegen ein schon ähnliches erstinstanzliches Urteil
des Amtsgerichts Wittlich zurück.
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Im konkreten Fall ging es um einen geschäftsunfähigen Mann, der
von seiner Betreuerin wöchentlich nur etwa 75 Euro bar ausgezahlt
bekam. Für größere Geldverfügungen brauchte er die Einwilligung
seiner Betreuerin, was jedoch bei Abschluss seines 24-monatigen
Handy-Vertrages mit einer Mobilfunkfirma nicht geschah. Der Mann
telefonierte kräftig, zahlte aber schon die ersten Monate weder
Grundgebühr noch Gesprächskosten. Die Firma wollte 640 Euro
einklagen, scheiterte aber damit vor Gericht.
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