Urteil: Geschäftsunfähiger braucht keine hohen Handy-Kosten zahlen

dpa
Bild: Hand mit Smartphone



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Trier (dpa/lrs) - Ein unter pflegerischer Betreuung stehender Geschäftsunfähiger kann allein keinen gültigen Mobilfunkvertrag abschließen und muss daher auch keine hohen Handy-Rechnungen zahlen. Das hat das Landgericht Trier in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil (Az. 3 S 89/03) entschieden. Es wies damit die Berufung eines Mobilfunkanbieters gegen ein schon ähnliches erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Wittlich zurück.

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Im konkreten Fall ging es um einen geschäftsunfähigen Mann, der von seiner Betreuerin wöchentlich nur etwa 75 Euro bar ausgezahlt bekam. Für größere Geldverfügungen brauchte er die Einwilligung seiner Betreuerin, was jedoch bei Abschluss seines 24-monatigen Handy-Vertrages mit einer Mobilfunkfirma nicht geschah. Der Mann telefonierte kräftig, zahlte aber schon die ersten Monate weder Grundgebühr noch Gesprächskosten. Die Firma wollte 640 Euro einklagen, scheiterte aber damit vor Gericht.


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