Urteil: Energieversorger dürfen Agrarflächen erwerben
Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am Freitag mitgeteilt, dass fortan auch Energieversorger landwirtschaftliche Flächen kaufen dürfen. Bisher konnte der Erwerb stets untersagt werden, sobald Landwirte Interesse an der Fläche angemeldet haben. So sollte eine "gesunde Verteilung von Grund und Boden" garantiert werden. Wenn es aber um andere volkswirtschaftliche Belange wie die Sicherstellung der Energieversorgung gehe, dürfe der Kauf nicht mehr verweigert werden. Damit wurde einem Gasversorger Recht gegeben, der im Kreis Leer 13 Hektar Land als Ausgleichsfläche für einen neuen Erdgasspeicher kaufen wollte.
"Das ist eine bahnbrechende Entscheidung", sagte die Sprecherin des Oberlandesgerichts, Antje Jaspert. Mit der Entscheidung werde festgelegt, dass andere volkswirtschaftliche Interessen als gleichwertig mit der Landwirtschaft anzusehen sind.
Anstoß für das Verfahren hatte ein großer regionaler Gasversorger gegeben. Er hatte im Gegenzug für den Bau eines Erdgasspeichers im Kreis Leer die Auflage erhalten, Ausgleichsflächen zu schaffen. Als er 13 Hektar Land kaufen wollte, verweigerte ihm das die zuständige Behörde. Zwei Landwirte benötigten die Flächen dringend zur Aufstockung ihrer Betriebe (Aktenzeichen: 10 W2/09).
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