Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Urteil: Ebay muss Markenfälschungen aus dem Angebot nehmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Karlsruhe - Gefälschte Markenartikel muss der Online-Marktplatz aus seinem Angebot enfernen, sobald der rechtmäßige Inhaber auf das rechtswidrige Verkaufsangebot hingewiesen hat. Dies sagt das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Denmach kann Ebay nur bei berechtigten Zweifeln weitere Beweise von dem Markeninhaber verlangen. Da rechtswidrige Handlungen im Internet verbreitet sind, kommt dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil grundsätzliche Bedeutung zu.

Ein Recht, Name und Anschrift der Plagiat-Verkäufer zu erfahren, besteht aber nicht ohne weiteres. Dieser Anspruch setzt laut BGH voraus, dass eine Wiederholungsgefahr seitens Ebay besteht.

Mehr als nur Kulanz

Im konkreten Fall ging es um Fälschungen des Marken-Parfüms "Davidoff", die bei Ebay angeboten wurden. Die Lizenzinhaberin von "Davidoff"-Parfüms hatte den Klageweg beschritten, weil 2007 bei Ebay unter geringfügig veränderter Bezeichnung Fälschungen angeboten wurden. Die Verkäufer boten auf dem Online-Marktplatz "Echo von Davidoff" und "Cool Water Deep" an; im Original heißen die Markenparfums "Davidoff Echo" und "Davidoff Cool Water Deep".

Der Lizenzinhaber wies in zwei Schreiben an Ebay auf die Fälschungen hin und belegte diese damit, dass "Davidoff" die bei Ebay angebotenen Flaschengrößen gar nicht vertreibe. Ebay beendete daraufhin das Angebot, gab aber keine Unterlassungserklärung für die Zukunft ab und teilte auch nicht Name und Anschrift der Verkäufer mit. Das Internetportal berief sich darauf, dass es die Angebote nur "aus Kulanz" herausgenommen habe. Der Markeninhaber habe weder die Fälschungen noch seine Schutzrechte ausreichend belegt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage des Markeninhabers ab, weil seine Belege nicht ausgereicht hätten. Der BGH stellte jetzt in letzter Instanz klar, dass die von Düsseldorf geforderte Beweislast überspannt sei. Ebay habe keine berechtigten Zweifel an den Angaben des Markeninhabers haben können und auch gar nicht auf solche hingewiesen.

Ebay muss keine Unterlassungserklärung abgeben

Im Ergebnis wurden aber auch vom Karlsruher Wettbewerbssenat eine Auskunftspflicht von Ebay über die Namen der Verkäufer und eine Unterlassungserklärung für künftige Fälle verneint. Ebay habe von den Fälschungen zunächst nichts wissen können, habe nach dem Schreiben aber umgehend gehandelt und auch Kontrollen bei künftigen Angeboten zugesichert. Deshalb bestehe keine Wiederholungsgefahr.

Beim BGH sind weitere Verfahren anhängig, in denen es um die Verantwortung von Internet-Portalen für rechtswidrige Handlungen anderer geht. Am 25. Oktober soll in Karlsruhe ein Urteil verkündet werden, das ehrenrührige Äußerungen in einem von Google verbreiteten Blog betrifft.