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Urlaub: Auto zu Hause nicht ohne Aufsicht lassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart/Berlin - Kaum kommen Autobesitzer nach einem Kurzurlaub nach Hause zurück, schon klemmt ein Knöllchen an der Scheibe oder es ist abgeschleppt. Schuld ist dann zum Beispiel ein temporäres Parkverbot. Wie sich die Halter dagegen schützen und was in Sachen Kfz-Versicherung dabei zu beachten ist, dazu gibt der Auto Club Europa (ACE) Ratschläge.

"Geben sie den Schlüssel am besten an gute Freunde, die ab und an nach dem Fahrzeug gucken", sagt Rainer Hillgärtner vom ACE. Sollte zum Beispiel ein Umparken wegen Umzugs oder Bauarbeiten notwendig werden, könnten die Freunde handeln.

In Sachen Kfz-Versicherung gibt es zu beachten, dass die betrauten Freunde oder Bekannte das Auto laut abgeschlossener Police auch fahren dürfen. Anderenfalls könne man den Nutzerkreis oft mit einem einfachen Anruf bei der Versicherung ändern, erläutert Alina Schön, Sprecherin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Polizei kann aufgebrochenes Auto sicherstellen

Ein spezieller Fall kann eintreten, wenn in Abwesenheit des Autobesitzers in den Wagen eingebrochen wird und die Polizei den Schaden aufnimmt. Denn kann das Auto nicht anderweitig von öffentlichem Grund entfernt werden, stellen die Beamten es sicher. Dies geschieht, um das Fahrzeug vor weiteren Schäden zu bewahren - etwa wenn die Scheibe eingeschlagen wurde.

Die Abschleppkosten übernimmt in der Regel die Kfz-Teilkaskoversicherung, sagt Alina Schön. Nicht Sache der Versicherung, sondern oft abgedeckt vom Kfz-Schutzbrief, sind demnach die Verwahrungskosten, die die Polizei mit wenigen Euro pro Tag erhebt. Zur Sicherheit sollten Autofahrer die Bedingungen im Vorfeld abklären.