Unverlangt erhaltener Auftragsbestätigung sofort widersprechen

dpa
Bild: Telefon mit Wahltasten



gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren



Berlin (dpa/tmn) - Wer die Bestätigung für einen Auftrag geschickt bekommt, den er gar nicht erteilt hat, sollte sofort per Einschreiben widersprechen. Auch wenn das Unternehmen, von dem die Bestätigung kommt, dann Druck ausübt, lässt sich der Empfänger möglichst nicht einschüchtern, rät die Verbraucherzentrale Berlin. Denn im Streitfall muss das Unternehmen beweisen, dass der Verbraucher den betreffenden Auftrag erteilt hat.

- Anzeige -
Vermehrt bekommen derzeit Berliner Bürger Auftragsbestätigungen für Preselection-Verträge, so die Verbraucherschützer. Preselection ist die Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen bestimmten Anbieter, die zum Beispiel das Heraussuchen billiger Call-by-Call-Vorwahlen überflüssig machen soll.

Die angeschriebenen Bürger hatten diese Verträge allerdings nicht bestellt. In lediglich einem Fall hatte eine Frau zuvor Kontakt zum betreffenden Unternehmen gehabt: Sie hatte sich auf der Straße an einem Gewinnspiel beteiligt und 120 Freiminuten gewonnen, aber nach eigenen Angaben nichts unterschrieben.



Weitere Nachrichten vom 15.08.2008


 
Surf-Tipps
Aktionen
Wechseln über Verivox
Herr Müller zeigt, wie's geht. Herr Müller
  • Schnell und einfach sparen
  • Über 12 Jahre Erfahrung
  • Über 4 Millionen Kunden
mehr Vorteile
Services
MeinVerivox
  • Newsletter mit Spartipps
  • Aktionen & neue Tarife
  • Aufträge verfolgen