Unliebsame Weihnachtsgeschenke: Internet hilft
Stand: 29.12.2015
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Berlin - Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Treffer. Gut ein Viertel der Deutschen hat sich vorgenommen, unliebsame Präsente weiterzuverkaufen - das Internet hilft.
Auch der einfache Umtausch ist eine Möglichkeit
Wer sich traut, um den Kassenbon zu bitten, kann das unerwünschte Präsent auch in den Laden zurückbringen. Dies sind laut Bitkom-Umfrage immerhin mehr als die Hälfte der Befragten. Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es aber nicht: Der Umtausch von fehlerfreier Ware ist abhängig von der Kulanz des Händlers.
Deshalb sollten schon die Käufer darauf achten, sich nach den Umtausch-Möglichkeiten zu erkundigen und sich die entsprechende Vereinbarung am besten gleich vom Händler auf den Kassenbon schreiben lassen. CDs, DVDs und Software müssen in der Regel beim Umtausch noch versiegelt sein. Bei online bestellten Produkten gilt das Widerrufsrecht. Innerhalb von zwei Wochen kann die Ware zurückgeschickt werden.
Verkaufen geht im Internet am leichtesten
Am leichtesten ist es, unliebsame Geschenke im Internet wieder loszuwerden. Eine Möglichkeit sind Auktionen im Netz. Aber auch bei Online-Tauschbörsen oder auf Marktplätzen für Kleinanzeigen lässt sich das Präsent weitergeben. Wer im Internet verkauft, sollte sich aber unbedingt als privater Verkäufer anmelden. Dann muss nämlich kein Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt werden. Mit einem Hinweis kann auch die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der Satz: "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft" schafft Klarheit.
Die Angaben über die im Internet angebotenen Artikel müssen korrekt sein
"Wer falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht", mahnt der Hightech-Verband Bitkom. Zudem riskiert derjenige schlechte Bewertungen, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform erschweren. Der Verband warnt zudem davor, einfach schnell Fotos und Produktbeschreibungen von den Hersteller-Seiten zu kopieren. "Bilder und Texte im Internet sind in der Regel urheberrechtlich geschützt." Deshalb besser eigene Fotos schießen und eigene Texte schreiben. Der Versand der Waren schließlich sollte nur versichert erfolgen.
Tauschen im Internet
Im Internet gibt es auch Tauschplattformen - dort funktioniert das Tauschen wie im richtigen Leben: Ware gegen Ware. Bei einigen Plattformen gibt es auch Tauschpunkte, was die Möglichkeiten deutlich erweitert. Wer sein Geschenk nicht mag, kann es auch einfach bei der nächsten Gelegenheit weiter verschenken. Das macht laut Bitkom-Umfrage fast jeder Vierte. Vielleicht löst das Präsent dann ja echte Freude aus.
Fehlerhafte Waren gehen zurück
Mangelhafte oder beschädigte Geschenke können innerhalb von zwei Jahren ab dem Kauf mit Vorlage des Kassenbons reklamiert werden. Bei gebrauchten Waren oder bei Sonderangeboten kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht aber auf ein Jahr verkürzt werden, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.