Unabhängige Stromanbieter begrüßen hessischen Gesetzentwurf
Der am Montag von Rhiel vorgestellte Gesetzesentwurf soll dem Bundeskartellamt "wettbewerbsstimulierende Eingriffe" ermöglichen. Nach Ansicht von Experten ein überfälliger Schritt, weil sich auf den einstigen Monopolmärkten für Strom und Gas nicht ohne Weiteres ein funktionierender Wettbewerb entwickeln könne. Daher habe sich ein Oligopol der großen Energiekonzerne E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall herausgebildet.
Günstige und konzernunabhängige Anbieter wie FlexStrom beklagen schon lange die Marktmacht der großen vier, die auch an mehreren hundert Stadtwerken beteiligt sind. Die konkreten Forderungen:
- Ausbau der Grenzkuppelstellen: Nur so könnten unabhängige Anbieter mehr Strom aus dem Ausland beziehen - zu besseren Konditionen.
- Konsequentes Unbundling: Die großen Konzerne kontrollieren nicht nur die Stromproduktion, sondern auch Übertragungsnetze und die Belieferung des Endkunden. So können sie neue Anbieter diskriminieren.
- Deutliche Senkung der Netzgebühren: Netzgebühren sind neben den Steuern der größte Kostenfaktor für den Strompreis, sie fließen in die Kassen von Konzernen und Stadtwerken - zu Lasten der Verbraucher.
"Wir sind sehr gespannt, ob Rhiels Gesetzes-Initiative den Bundesrat passiert", sagt FlexStrom-Geschäftsführer Mundt. Immer mehr Stromkunden setzen bereits ein Zeichen gegen die Konzerne: sie wechseln zu günstigeren Anbietern.
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