Umweltministerium hegt große Zweifel an Atomgutachten
- 1 | Wurden falsche Zahlen vewendet?
- 2 | Kritik auch von Verbänden und Wissenschaftlern
- Öko-Energie soll nach Gutachten nur bis 2020 gefördert werden
- Gutachten: Kein zwingender Grund für Laufzeitverlängerung
- Mehrheit der Deutschen gegen Laufzeitverlängerung
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Berlin - Energie-Experten des Umweltministeriums sehen offenbar haarsträubende Fehler in dem Gutachten, mit dem Kanzlerin Merkel ihre Forderung nach längeren Laufzeiten der Atomkraftwerke begründet. Den Autoren werde gemäß einer internen Einschätzung des Ministeriums sogar Manipulation vorgeworfen, schreibt die "Süddeutschen Zeitung" in ihrer Freitagsausgabe.
Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) wies die Darstellung zurück. "Das Gutachten zählt zu den akzeptierten Grundlagen der politischen Entscheidungsfindung der Bundesregierung", sagte er nach Angaben einer Sprecherin am Donnerstagabend. "Es wird von mir nicht infrage gestellt. Das zitierte Papier ist mir nicht bekannt. Es ist inhaltlich nicht maßgeblich."
Der "Süddeutschen" zufolge meinen Röttgens Experten, die Kosten des Klimaschutzes für die privaten Haushalte seien von den Gutachtern mit fast 2000 Euro pro Jahr durch höhere Mieten und Verkehrskosten viel zu hoch angesetzt. Es seien Extremfälle "offensichtlich bewusst ausgewählt worden", um "Klimaschutz und Umstrukturierung der Energieversorgung zu diskreditieren". Zudem hätten die Gutachter trotz anderslautenden Auftrags nur die Kosten und nicht die Nutzen einer ambitionierten Klimapolitik betrachtet. Wegen fragwürdiger Annahmen zur Strompreisbildung schnitten Szenarien mit langen Laufzeiten der Kernkraftwerke besser ab.
Die Konzerne E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall müssen dem Bericht zufolge mit einer neuen Kernbrennstoffsteuer von 220 Euro je Gramm Uran oder Plutonium rechnen. Damit sollen pro Jahr 2,3 Milliarden Euro in die Staatskasse fließen. Allerdings solle die Erhebung der Steuer befristet werden. Die Koalitionsspitzen wollen nach dpa-Informationen am Sonntag den Streit um längere Laufzeiten der Kernkraftwerke beilegen. Im Gespräch ist ein Zeitraum von 10 bis 15 Jahren. Dabei soll auch geklärt werden, wie viel die Stromkonzerne für längere Laufzeiten bezahlen müssen.
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