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Trotz Anti-Abzocke-Gesetz: Mehr als 20.000 Beschwerden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Viele Verbraucher sind genervt von lästigen Anrufen mit werblichen Absichten. Seit 2013 gelten deswegen höhere Bußgelder - doch die Zahl der Beschwerden ist noch immer beachtlich.

Bis Oktober gab es bei der Bundesnetzagentur mehr als 22.000 Beschwerden wegen belästigender Werbeanrufe, berichtete die "Saarbrücker Zeitung" am Montag unter Berufung auf eine Antwort der Regierung auf Anfrage der Grünen. Demnach ging die Zahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr zwar zurück - aber nur leicht. Im ganzen Jahr 2013 hatte die Netzagentur demnach rund 33.000 Klagen registriert.

Anti-Abzocke-Gesetz hat noch nicht gegriffen

Die neuen Regelungen zum Schutz vor unlauterer Telefonwerbung "haben keinerlei Wirkung entfaltet", sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn der Zeitung. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt, war im Oktober 2013 in Kraft getreten. Es sieht höhere Bußgelder zur Ahndung unerlaubter Anrufe vor, die bis zu 300.000 Euro betragen können. Zuvor galt eine Obergrenze von 50.000 Euro.

Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen ist grundsätzlich rechtswidrig. Trotzdem sind mündliche Vertragsabschlüsse während solcher Anrufe in der Regel rechtswirksam.

Viele Betroffene melden Werbeanrufe gar nicht

Auch die Verbraucherzentralen hatten im Oktober kritisiert, dass die neuen Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und die höheren Bußgelder offenbar wirkungslos seien. Sie beriefen sich auf eine Umfrage, in der rund 2.800 Teilnehmer ihre Erfahrungen mit Werbeanrufen schilderten. Vier von fünf gaben an, sie hätten niemals oder nicht bewusst in einen Werbeanruf eingewilligt, seien aber dennoch telefonisch kontaktiert worden. Viele Betroffene melden als Belästigung empfundene Werbeanrufe gar nicht.

Den Verbraucherzentralen zufolge rufen Telefon- und Internetdienstleister, Energieversorger, Banken, Versicherungen und Zeitschriftenverlage gezielt Verbraucher ohne deren ausdrückliche Zustimmung an, um Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen.