Tipps zum Schutz gegen unerwünschte Telefonwerbung
Nach Einschätzung von Verbraucherschützern sind es hauptsächlich Telekommunikationsfirmen, Zeitschriftenverkäufer und Lotterie-Anbieter. Besonders bei den Telefon- und Internetanbietern herrscht ein harter Wettbewerb, weswegen die Unternehmen besonders intensiv um Kunden kämpfen.
Welches Risiko besteht bei Werbeanrufen?
Telefonwerbung kann den Verbraucher regelrecht überrumpeln. Oft bleibt kaum Zeit zu überlegen, ob der Kauf eines Produkts oder der Vertrag über eine Dienstleistung sinnvoll und der Preis angemessen ist.
Ist Telefonwerbung grundsätzlich verboten?
Werbeanrufe sind nur zulässig bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2000 muss diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen und darf nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden (Az.: I ZR 241/97). Dies soll künftig auch gesetzlich festgelegt werden. Oft geben Verbraucher jedoch unwissentlich etwa bei Preisausschreiben oder im Internet eine solche Einwilligung ab. Die können sie aber jederzeit widerrufen.
Wie kann ich mich gegen unerwünschte Anrufe wehren?
Gegen die Anrufe selbst gibt es kein Mittel, sofern die eigene Rufnummer im Umlauf ist. Verbraucherschützer raten aber, den Anrufer offensiv zur Rede zu stellen. Betroffene sollten den Namen des Anrufers und seiner Firma erfragen, ebenso den Grund des Anrufs, und diese Daten an die zuständige Verbraucherzentrale weiterleiten. Zudem sollte der Angerufene darauf hinweisen, dass weitere Anrufe unerwünscht sind und die Löschung seiner Daten verlangen. Verbraucherschützer sammeln Beschwerden, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Bieten die Telefongesellschaften ihren Kunden einen Schutz vor Werbeanrufen?
Telefonkunden können bei ihren Anbietern beantragen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht durchgestellt werden. Denn gerade bei Telefonwerbung wird häufig die Rufnummer nicht angezeigt. Dadurch wird der Anruf bei rechtlichen Schwierigkeiten schwerer rekonstruierbar. Die Regierung will dem einen Riegel vorschieben und die Unternehmen künftig zur Rufnummernanzeige verpflichten.
Können am Telefon abgeschlossene Verträge rückgängig gemacht werden?
Grundsätzlich besteht ein Widerrufsrecht. Die Verträge können meist zwei bis vier Wochen nach Erhalt der sogenannten Widerrufsbelehrung rückgängig gemacht werden. Ausgenommen sind bisher jedoch viele Zeitschriftenabonnements und Verträge über Lotto- und Wettdienstleistungen. Die Bundesregierung will diese Lücke jetzt schließen.
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