Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Telekommunikation: Was wird 2018 wichtig?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa

Düsseldorf / Heidelberg - Rund um Smartphone, Internet und Fernsehen warten auf Verbraucher einige spannende Veränderungen. Verivox nennt die wichtigsten Trends und Neuheiten fürs neue Jahr.

Smarte Lautsprecher: Apple und Telekom ziehen nach

Amazon hat den Markt der vernetzten Lautsprecher mit seinen Echo-Geräten und der Sprachassistentin Alexa praktisch im Alleingang etabliert. Google legte im vergangenen Jahr mit seinem Konkurrenz-Modell Home mit integriertem Google Assistant nach. Auch Apple steht in den Startlöchern: Der HomePod-Lautsprecher wird nach bisherigen Ankündigungen von Anfang des Jahres 2018 an verkauft werden. Mit der Qualität der Musikwiedergabe und dem räumlichen Sound soll sich das Modell von den Rivalen abheben und zugleich Zugang zur Sprachassistentin Siri bieten.

Die Telekom will der US-Konkurrenz Google, Apple und Amazon mit einem eigenen Lautsprecher Marktanteile abjagen und in die Haushalte einziehen. Das Gerät soll ähnlich wie Alexa, Siri & Co. auch einen eigenen Sprachassistenten bekommen, der auf den Zuruf "Hallo Magenta" reagiert, kündigte der Bonner Konzern an. Die Telekom spielt dabei die Datenschutz-Karte aus: Die Server befänden sich ausschließlich in Deutschland und unterlägen damit dem strengen deutschen Datenschutzrecht. Das Gerät soll im ersten Halbjahr 2018 in Deutschland auf den Markt kommen.

Das erste iPhone mit eSIM

Im Laufe des Jahres 2018 spekulieren viele auf eine Veröffentlichung eines iPhone mit integrierter eSIM. Es handelt sich dabei um eine fest im Gerät verbaute und umprogrammierbare SIM-Karte. Als Testballon galt im zurückliegenden Jahr 2017 die Apple Watch Series 3. Die eSIM machte die Smartwatch ohne direkte Verbindung zum Smartphone nutzbar. Der neue SIM-Standard im iPhone könnte die Technik auf dem Markt etablieren und eine breitere Nutzung der eSIM denkbar machen. Für Verbraucher wäre dies vor allem mit drei Vorteilen verbunden: Vertragswechsel ließen sich durch eine simple Programmierung vereinfachen; das Speichern mehrerer Tarife wäre möglich. Außerdem wären Verbraucher unabhängiger von den Mobilfunkanbietern: Der Kunde würde sich für ein Gerät entscheiden und dann das Netz und den Tarif auswählen. Die über Jahre gängige Praxis, dass Mobilfunkanbieter Smartphones für andere Netze als das eigene gezielt sperrten, dürfte mit den eSIM-Standards an Bedeutung verlieren. Zuletzt ließe sich eine Verknüpfung mit anderen intelligenten Geräten realisieren: ob Auto, Wearables oder smarten Maschinen.

Streaming im Urlaub: Fernsehen wie zu Hause

Abonnenten von Streaming-Diensten wie Netflix, Sky Go oder Maxdome können ihre Abo-Dienste ab dem 20. März 2018 auch während des Urlaubs im EU-Ausland nutzen. Denn die bislang üblichen Ländersperren fallen durch eine Verordnung des EU-Parlaments weg. Die Regelung gilt allerdings nur bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland. Zusätzliche Gebühren dürfen die Anbieter für die neue Nutzungsmöglichkeit nicht erheben. Wichtig zu beachten: Die technischen Sperren fürs Ausland und die Zusatzgebühren fallen zwar weg. Doch neben den monatlichen Abonnement-Gebühren fürs Abrufen der Streaming-Dienste muss auch das verbrauchte Datenvolumen bzw. der stationäre Internetanschluss regulär bezahlt werden.

Telekom muss StreamOn anpassen – wie geht es weiter?

Die Bundesnetzagentur hat ihre Kritik an der mobilen Daten-Flatrate "StreamOn" der Deutschen Telekom bekräftigt und Teilaspekte der Zubuchoption untersagt. Das Unternehmen hat eine Frist bis Ende März 2018 bekommen. Andernfalls droht ein Zwangsgeld. Die Telekom will sich allerdings dagegen wehren und Protest einlegen. Das StreamOn-Angebot soll nach Vorgabe der Behörde auch im europäischen Ausland unterschiedslos zur Verfügung stehen, ohne dass es vom Inklusivvolumen abgezogen wird. Zudem muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen.

Beim "StreamOn"-Angebot der Telekom werden bestimmte datenintensive Dienste von Content-Partnern wie Apple Music, Netflix oder Youtube nicht auf das Datenkonto des Kunden angerechnet. In bestimmten Fällen wurde jedoch bei Video-Streaming die Übertragungsrate gedrosselt. Verbraucherschützer und Netzaktivisten sehen in dem Angebot allerdings generell die Gefahr einer Aushöhlung der Netzneutralität. Telekom-Konkurrent Vodafone hat ein ähnliches Tarifmodell auf dem Markt. Hier sind ebenfalls entsprechende Anpassungen zu erwarten.

Mehr Schutz vor Ping-Anrufen

Die Bundesnetzagentur will Verbraucher besser vor Telefon-Abzocke mit sogenannten Ping-Anrufen schützen. Dabei versuchen Betrüger durch kurzes Klingeln auf dem Handy des Opfers Rückrufe zu provozieren, die in Kostenfallen führen. Die dabei verwendeten Rufnummern sehen auf den ersten Blick zwar wie eine lokale Vorwahl aus, führen jedoch ins ferne Ausland. Um das zu verhindern, hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass in Mobilfunknetzen bis spätestens zum 15. Januar 2018 für 22 Länder eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss. Dadurch habe der Anrufer die Möglichkeit, das teure Telefonat abzubrechen, ohne dass für ihn Kosten entstehen, teilte die Behörde mit.

Fristgerechte Kündigung vereinfacht

Schon seit Dezember 2017 sind Handy- und Internetprovider dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen. Besonderer Vorteil für Verbraucher: Neben dem genauen Datum wird ab sofort auch der Kalendertag benannt, zu dem die Kündigung eingehen muss. Ziel der Gesetzesänderung ist es, automatische Vertragsverlängerungen zu verhindern und rechtzeitige Kündigungen zu fördern. Der Kunde muss nicht mehr in seinen Unterlagen nach den Fristen seines Vertrages suchen. Auch Informationen zum Vertragsbeginn und zum verbrauchten Datenvolumen müssen jetzt auf die Rechnung. Die Neuerung betrifft Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat.