Telekom will Werbeanrufe legitimieren

Verivox | 14.03.2007
Bild: Telefon mit Wahltasten


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Die Verbraucherzentrale Brandenburg geht gegen einen Versuch der Deutschen Telekom vor, Verbrauchern mit einem Schreiben eine Einwilligung für Werbeanrufe unterzuschieben. Betroffenen rät Telekommunikationsexperte Norbert Richter zum vorsorglichen Widerspruch.

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Nachdem die Verbraucherzentrale Brandenburg im Herbst 2006 gerichtlich durchsetzen konnte, dass die Deutsche Telekom AG ihre Kunden nicht weiter mit unzulässigen Werbeanrufen belästigen darf, versucht es der Telekommunikationsriese nun auf eine andere Tour: Verbraucher erhalten ein Schreiben mit dem Dank für die Einwilligung, ihre Daten der Deutschen Telekom für "Informationen über aktuelle Produkte nicht nur auf dem Postweg, sondern auch direkt per Telefonkontakt" zu überlassen. Diese Einwilligung wird automatisch unterstellt, wenn der Kunde dem Schreiben nicht widerspricht!

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Telekom aufgefordert, künftig die Zusendung solcher Schreiben zu unterlassen.

"Es kann nicht sein, dass Verbraucher aktiv werden müssen, um die Belästigung mit Werbeanrufen zu unterbinden", begründet Telekommunikationsexperte Norbert Richter. Aus seiner Sicht fingiert die Telekom mit dem Schreiben eine Erklärung, die die Betroffenen gar nicht abgeben wollen.

Nach Gesetzeslage verlangen Werbeanrufe ganz klar die ausdrückliche aktive Einwilligung durch Verbraucher. Daher sieht die Verbraucherzentrale gute Chancen, diese Auffassung mit ihrer Abmahnung oder gegebenenfalls weiteren rechtlichen Schritten durchzusetzen.

Doch die Rechtsdurchsetzung kann sehr langwierig sein - bis zum 2006 erstrittenen Urteil verging über ein Jahr, in dem sich die eingeklagten Rechtsverletzungen zunächst ungehindert fortsetzten.

Verbraucherschützer Richter empfiehlt deshalb: "Vorsorglich sollten die Empfänger dieses Schreibens widersprechen, damit die Telekom nicht auf diesem Wege den durch unsere erfolgreiche Klage erreichten Schutz umgehen kann."



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