Telekom-Spitzelaffäre: keine Anklage gegen Zumwinkel und Ricke

ddp | 19.04.2010
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Düsseldorf - Dem damaligen Aufsichtsratschef der Deutschen Telekom, Klaus Zumwinkel, und Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke drohen in der Telekom-Spitzelaffäre offenbar keine Anklagen vor Gericht. Die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Freitagausgabe) berichtete vorab unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Bonn, die Anklagebehörde werde diese Entscheidung voraussichtlich in der nächsten Woche bekanntgeben.


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Oberstaatsanwalt Fred Apostel hatte im März gesagt, eine Anklage gegen die früheren Spitzenmanager hänge davon ab, ob der Ermittlungsrichter den Hauptbelastungszeugen Michael Hoffmann-Becking zu einer Aussage zwinge. Hoffmann-Becking habe Zumwinkel und Ricke 2005 beraten, als die Telefondaten erhoben wurden. Der Anwalt habe Zumwinkel und Ricke schwer belastet, berufe sich inzwischen aber auf seine Schweigepflicht. Wenn er aussage, werde zumindest Zumwinkel vermutlich angeklagt, sagte Apostel damals.

Die Zeitung berichtete weiter, die Staatsanwaltschaft wolle nun Anklage gegen den früheren Sicherheitsmanager der Telekom, Klaus Trzeschan, Anklage wegen "gewerbsmäßiger Untreue" erheben. Trzeschan werde neben dem illegalen Erfassen und Auswerten von Telefondaten von Aufsichtsräten, Betriebsräten und Journalisten auch das planmäßige Veruntreuen Hunderttausender Euro vorgeworfen. Die Anklagebehörde strebe in diesem Fall eine Haftstrafe von deutlich über zwei Jahren an.



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