Telekom muss Schaltverteiler für Konkurrenten einrichten

dpa | 16.11.2009
Bild: Gerichtshammer

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Köln/Bonn - Etappensieg für die Wettbewerber der Deutschen Telekom: Der Branchenführer scheiterte mit seiner Klage gegen die Verpflichtung, für die Wettbewerber Schaltverteiler einzurichten, vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Die Bundesnetzagentur hatte die Telekom zur Einrichtung solcher Verteiler verpflichtet, um so Konkurrenten die einfachere Erschließung und Versorgung sogenannter weißer Flecken mit schnellem Internetzugang zu ermöglichen.


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"Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth am Montag in Bonn. Er appelliere an die Telekom, gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben. So werde ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umgesetzt.

Mit dem Zugriff auf die Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der Technik der Telekom-Konkurrenten und dem Kunden. Die Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mitte Juni legte der Regulierer die Entgelte für den Zugang fest.



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