Telekom muss Kunden weiterhin Billig-Vorwahlen ermöglichen
Leipzig - Die Deutsche Telekom muss ihren Kunden auch weiterhin die Nutzung sogenannter Billig-Vorwahlen ermöglichen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wies das Gericht die Klage der Telekom auf Abschaffung dieser Regulierungsverfügung weitgehend ab.
Vielmehr sei die Einschätzung der Bundesnetzagentur richtig, dass die Telekom auf dem Markt der Festnetzanschlüsse eine «beträchtliche Marktmacht» habe. Die Regulierung sei daher rechtens, die Telekom müsse ihren Kunden die Betreiberauswahl durch Vorwahlnummern gestatten. Zudem habe sich durch die Marktregulierung in den vergangenen Jahren im Markt der Festnetzanschlüsse ein «gewisses Maß an Wettbewerb» entwickeln können, was beim Wegfall der Regelung gefährdet gewesen wäre.
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