Telekom klagt gegen TAL-Entscheidung der Bundesnetzagentur
Bonn - Die Deutsche Telekom hat eine Eilklage beim Verwaltungsgericht Köln gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern eingereicht. In einer Mitteilung des Bonner Konzerns am Montag hieß es, dass die Telekom mit dem Beschluss der Regulierungsbehörde Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen müsse, an denen sie diese selbst nicht benötige. Die daraus entstehenden Kosten bekomme die Telekom aber wegen einer vom Regulierer eingeführten Kappungsgrenze nicht in voller Höhe erstattet. Telekom-Finanzvorstand Tim Höttges kritisierte, dass die Kappungsgrenze dazu führe, dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziere.
Im März hatte die Netzagentur entschieden, dass der Bonner Konzern seinen Konkurrenten künftig den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte "letzte Meile", bereits am Schaltverteiler gewähren muss. Damit verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der Technik der Telekom-Konkurrenten und dem Kunden. Die Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mitte Juni legte der Regulierer die Entgelte für den Zugang fest. Mit der Eilklage trete der Beschluss der Bundesnetzagentur zunächst nicht in Kraft, erklärte ein Telekom-Sprecher. Das Eilverfahren könne noch im dritten Quartal abgeschlossen werden.
Bereits im April hatte die Telekom gegen die Entscheidung der Bundesnetzgagentur protestiert, die Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zu senken. Damals hatte der Bonner Konzern angekündigt, in diesem Jahr rund 100 Millionen Euro weniger als bislang geplant in den Breitbandausbau zu investieren zu wollen.
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