Telekom: Bitstrom-Zugangspreis bedarf Genehmigung
Bonn - Die Deutsche Telekom soll auf Aufforderung der Bundesnetzagentur einen neuen Preisvorschlag für ihren IP-Bitstrom-Zugang machen. Am Donnerstag teilte die Behörde mit, dass die bisherige Verfügung nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar dieses Jahres erweitert worden sei. Damit müsse sich die Telekom die Entgelte für den Bitstrom-Zugang nun wieder von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Dies gelte auch rückwirkend.
Die im vergangenen Jahr festgelegten Preise für die reinen DSL-Anschlüsse gelten noch bis Ende Juni, erklärte ein Sprecher der Bonner Behörde. Der IP-Bitstrom versetzt die Wettbewerber der Telekom in die Lage, breitbandige Internetanschlüsse ohne einen gesonderten Telefonanschluss anzubieten.
Ein Sprecher der Telekom bezeichnete die Entscheidung als "unverhältnismäßig". Sie führe zu einer Überregulierung. Das Bundesverwaltungsgericht habe im Januar festgestellt, dass die Telekom kein Standardangebot für Bitstrom-Zugang anbieten müsse und die Entgelte nicht vorab genehmigt werden müssen. Trotzdem habe die Telekom freiwillig angeboten, die Bitstrom-Angebote bis zur anstehenden Marktanalyse bestehen zu lassen. Diese sei noch für dieses Jahr vorgesehen. "Wir werden die Regulierungsverpflichtung nun prüfen", kündigte der Sprecher an.
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