Teilerfolg für Google im Streit über Verwendung von Markennamen
Luxemburg - Für den Internetkonzern Google zeichnet sich im Streit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), in dem es um die Verwendung von Markennamen in der Suchmaschine geht, lediglich ein Teilerfolg ab. Laut der am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Ansicht des Generalanwalts verletze Google keine Markenrechte, wenn Anzeigenkunden die Namen großer Marken verwenden dürften, um ihre Produkte anzubieten. Für Schäden, die aus "markenverletzenden Inhalten" in den Google-Anzeigen entstünden, könne Google jedoch haftbar gemacht werden. Darüber sollten nationale Gerichte entscheiden.
Markenhersteller wie Louis Vuitton oder Thonet wollen verhindern, dass bei der Eingabe ihrer Namen auch die Anzeigen von Herstellern nachgemachter Waren angezeigt werden. Das höchste EU-Gericht folgt in seinen Urteilen meistens der Ansicht des Generalanwaltes, der die Rolle eines Gutachters spielt.
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