T-Mobile und Vodafone reichen Klage beim EuGH ein
Luxemburg - Der Streit um die seit zwei Jahren geltenden Obergrenzen für Handygebühren im Ausland beschäftigt nun auch die Justiz. Am Dienstag verhandelte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über die Verordnung der Roaming-Gebühren in der Europäischen Union. Die beiden größten Mobilfunkanbieter in Deutschland, T-Mobile und Vodafone, wollen mit einer in Großbritannien eingereichten Klage unter anderem die Preisgrenzen für Mobilfunkgespräche im Ausland kippen. (Az: C-58/08)
Die EU hatte 2007 eine Verordnung zu den sogenannten Roaming-Gebühren erlassen. Sie werden fällig, weil bei Gesprächen im Ausland neben dem Netz des Herkunftslandes auch noch eines im Aufenthaltsland beansprucht wird. Die EU-Verordnung soll sicherstellen, dass Bürger bei Reisen innerhalb der EU von den Mobilfunkanbietern nicht übermäßig zur Kasse gebeten werden.
Die Verordnung setzt daher Obergrenzen für die Gebühr, die der Betreiber des Gastnetzes verlangen darf. Für ausgehende Gespräche dürfen sie dabei heute nicht mehr als 46 Cent und für angenommene Gespräche nicht mehr als 22 Cent netto je Minute verlangen. Dazu kommt die jeweilige nationale Mehrwertsteuer. Die Gebühren werden schrittweise gesenkt. Ab Ende August sollen die Höchstpreise nochmals um drei auf 43 beziehungsweise 19 Cent sinken. Auch für das Versenden von SMS-Nachrichten im Ausland hat die EU inzwischen Preisgrenzen eingeführt.
Unterstützt von der internationalen Vereinigung der Mobilfunkanbieter GSM klagten in Großbritannien T-Mobile, Vodafone, Telefonica 02 und Orange gegen die Preisgrenzen. Der oberste Gerichtshof in London legte den Streit dem EuGH vor. Dort machen die Mobilfunkanbieter geltend, der "Eurotarif" sei ohne ausreichende Rechtsgrundlage beschlossen worden und greife unverhältnismäßig in den Wettbewerb ein. Die EU-Kommission, Großbritannien, Polen und die Niederlande verteidigten in Luxemburg die Regelung. Deutschland gab keine Stellungnahme ab.
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