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Surfgeschwindigkeit oft nicht realistisch angegeben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Schnell sorgt ein lahmender Internetanschluss bei Nutzern für Ärger. Nicht nur deshalb sollten Kunden vor Vertragsabschluss immer auch das Kleingedruckte lesen.

In der Werbung machen die Internetprovider Lust aufs Surfen: Dick gedruckte Zahlen verheißen hohe Geschwindigkeiten. In der Realität weichen die Werte des Anschlusses aber oft deutlich von dem in der Werbung versprochenen Maximaltempo ab. Das hat auch die Bundesnetzagentur festgestellt, die Provider-Verträge im Rahmen einer Studie unter die Lupe genommen hat. "Hier hat sich unter anderem gezeigt, dass die Anbieter gar keine oder nur wenig belastbare Aussagen zur realisierbaren Datenübertragungsrate machen", berichtet Bundesnetzagentur-Sprecher Michael Reifenberg. "Der Endkunde weiß nur vage, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann."

Provider müssen über Leistungen informieren

Dabei sind die Provider verpflichtet, vor Vertragsabschluss zumindest im Kleingedruckten über die wichtigsten technischen Leistungsdaten zu informieren. So sieht es Paragraf 43a des Telekommunikationsgesetzes vor, erklärt Reifenberg. "Unter Leistungsdaten sind insbesondere auch die Datenübertragungsraten zu verstehen."

Die meisten Anschlüsse langsamer als vereinbart

Die realisierten Bandbreiten weichen zum Teil deutlich von den beworbenen ab. Das haben diverse Messkampagnen der Bundesnetzagentur gezeigt. 2013 erreichten etwa gut Dreiviertel der Nutzer (77 Prozent) eine Geschwindigkeit, die mindestens der Hälfte der vermarkteten Datenrate entsprach. Nur 16 Prozent konnten mit der vollen versprochenen Geschwindigkeit oder sogar noch schneller surfen.

Lahmendes Internet muss man nicht hinnehmen. Vor weiteren Schritten gilt es aber zu klären, ob nicht Faktoren bremsen, für die den Anbieter keine Schuld trifft, erklärt Katja Müller von der Verbraucherzentrale Berlin. Zudem müsse die Verbindung dauerhaft lahmen. "Es reicht nicht aus, dass es einmal eine Störung gibt." Der Kunde sei in der Pflicht, nachzuweisen, dass er langsamer surft als versprochen - und zwar indem er ein Protokoll anfertigt.

Geschwindigkeiten messen und Kontakt zum Provider aufnehmen

Zahlreiche Internetseiten bieten sogenannte Speedtests an. Man sollte jedoch mehrfach Messungen vornehmen, um zuverlässige Werte zu erhalten. Es ist auch sinnvoll, die in den Router-Einstellungen angezeigte Bandbreite fürs Protokoll heranzuziehen.

Weicht die Geschwindigkeit den Messungen zufolge dauerhaft ab, setzt man dem Provider zunächst eine Frist zur Beseitung der Beeinträchtigung, rät Verbraucherschützerin Müller. Kommt der Provider dem nicht nach, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen. "Dazu muss man den Schaden nachweisen", erläutert Müller. "Unter Umständen kommt auch eine Kündigung wegen Unzumutbarkeit des Vertrags infrage."

Auf der Suche nach einem Anbieter und Tarif sollte man auch auf die Laufzeit achten. Viele Tarife sind mit zweijährigen Vertragslaufzeiten verbunden - und allenfalls sinnvoll, wenn man ohnehin plane, langfristig bei einem Anbieter zu bleiben. Oft wird zum Vertrag auch eine Sicherheitspaket mit Virenscanner & Co angeboten, das dazugebucht wird, wenn der Kunde nicht widerspricht. Die sind tendenziell zu teuer.

Die bei Mobilfunk-Datentarifen verbreitete Speed-Drosselung ab einem bestimmten verbrauchten Datenvolumen ist beim Festnetz-Internet noch eher selten. Es gibt aber Drossel-Tarife, die dann im Gegenzug auch deutlich günstiger sein sollten als echte Flatrates.