Stromkunden müssen Änderung der Zahlungsweise nicht akzeptieren
Stand: 13.01.2011
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Leipzig - Stromkunden müssen die Zahlungsweise ihrer Stromverträge nicht ändern, wenn der Lieferant sie darum bittet, so die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Ein Stromanbieter hatte in den vergangenen Wochen verstärkt seine Kunden angeschrieben und darum gebeten, dass sie ihre Rechnungen statt per Lastschrift künftig per Überweisung bezahlen, erklären die Verbraucherschützer. In einigen Fällen sei es auch vorgekommen, dass das Lastschriftverfahren ohne Rücksprache mit den Kunden beendet wurde.
"Ein Wechsel der vereinbarten Zahlweise oder die Beendigung des Einzugsermächtigungsverfahrens ist mittels einer solchen einseitigen Erklärung nicht möglich", erläutert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein Anbieter könne eine generelle Änderung der Zahlweise grundsätzlich nur über eine Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewirken.
Verbraucher sollten den Aufforderungen nicht leichtfertig nachkommen, raten die Verbraucherschützer. Denn eine Überweisung könne praktisch nicht widerrufen werden. Bei Einzugsermächtigungen bestehe hingegen die Möglichkeit, missbräuchliche Abbuchungen rückgängig zu machen. Dafür müssten sich der Kunden binnen sechs Wochen nach Rechnungsabschluss an ihre Bank oder Sparkasse wenden.