Streit zwischen EU und Spanien um Endesa-Übernahme eskaliert
Kroes wirft Madrid vor, sich nicht an die uneingeschränkte EU-Genehmigung der Übernahme zu halten, die bereits im April ausgesprochen wurde. Die EU-Behörde vermutet hinter der spanischen Quasi-Blockade eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit in der Union. Brüssel wies das spanische Argument zurück, es müsse die Versorgung in einer Krisenlage gewährleistet sein.
Die Energiebehörde CNE hatte Ende Juli entschieden, dass E.ON nach der Übernahme rund ein Drittel von Endesa abgeben und alles in allem 19 Bedingungen erfüllen muss.
Falls Madrid die schweren Brüsseler Bedenken nicht ausräumen kann, wird die Kommission feststellen, dass Madrid gegen die EU- Fusionserlaubnis verstößt. E.ON könnte mit einem solchen Papier in der Hand vor einem spanischen Gericht klagen, auch auf Schadenersatz, berichteten Wettbewerbsexperten. Die Übernahme hat einen Wert von 27 Milliarden Euro.
Die spanische Regierung wies darauf hin, dass die Einwände der EU-Kommission "nicht definitiv" seien. Die EU-Behörde habe in ihrem Schreiben selbst mehrfach darauf hingewiesen, dass ihre Einschätzungen auf vorläufigen Analysen beruhten. Spanien sei nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu antworten, wolle dies aber tun.
Falls Madrid in dem Konflikt hartnäckig bleibt, kann die EU-Kommission ihrerseits rechtlich gegen die Regierung vorgehen. Die letzte Stufe wäre dabei ein Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Wegen möglicher Verletzung der EU-Regeln für den freien Binnenmarkt war der verantwortliche EU-Kommissar Charlie McCreevy bereits vor rund zwei Monaten in einer separaten Prozedur gegen Spanien vorgegangen.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter entscheiden allein über Firmenzusammenschlüsse, falls die beteiligten Unternehmen gemeinsam auf einen Jahresumsatz von mehr als fünf Milliarden Euro kommen. Mitgliedsstaaten können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dem Votum der Wettbewerbshüter widersprechen. Einwände sind beispielsweise möglich, falls die öffentliche Sicherheit bedroht ist.
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