Streit um Besitz von Facebook - Zuckerberg angeklagt

dpa | 13.07.2010
Bild: Vertragsunterschrift


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Berlin/New York  - Ein Mann, der 84 Prozent des Internet-Netzwerkes Facebook für sich beansprucht, hat bei einem Gericht im US-Staat New York Klage eingereicht. Paul D. Ceglia hat dem Gericht einen Vertrag mit Facebook-Gründer Mark Zuckerberg vorgelegt, der bereits 2003 unterzeichnet worden sein soll. Dies geht aus der im Internet veröffentlichten Klage hervor. Facebook wies die Klage als "völlig unseriös" zurück.


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Gleichwohl ordnete Richter Thomas Brown bis zur Entscheidung in der Sache vorläufig an, dass Facebook bis auf weiteres keine Kapitalanteile verkaufen darf, wie die Zeitung "The Wall Street Journal" berichtete. Die Klage ging am 30. Juni beim Gericht des Bezirks Allegany ein, wo der Kläger lebt, gerichtet gegen Zuckerberg persönlich und gegen das Unternehmen Facebook Inc. Ceglia beansprucht Schadensersatz sowie 84 Prozent des Facebook-Kapitals.

Als Anhang legte Ceglia der Klage ein Schriftstück mit der Bezeichnung "Work for Hire Contract" bei, wonach er als Entwickler der Website des Facebook-Vorläufers "The Face Book" für 1000 Dollar 50 Prozent des Unternehmens erworben haben will. Hinzu kommen für jeden Tag bis zur Fertigstellung der Website ein weiteres Prozent, woraus sich der Anspruch auf insgesamt 84 Prozent ergibt.

Der Kläger hat nach Informationen des "Wall Street Journals" bereits anderweitig mit der Justiz zu tun - Ceglia wird demnach beschuldigt, Kunden seines Holzbrennstoffgeschäfts betrogen zu haben. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.



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