Steuerrechtler: Milliardenabschreibungen von Vodafone rechtens
Johanna Hey, Professorin für Unternehmensteuerrecht an der Universität Düsseldorf, warnte davor, eine Lex Mannesmann zu schaffen. Zwar sei der Kaufpreis von 190 Milliarden Euro, den Vodafone im Jahr 2000 im Zuge eines Aktientausches für Mannesmann zahlte, enorm hoch gewesen. Aber das Unternehmen habe mit ganz gängigen Mittel agiert. "Eine unabgestimmte Verlustbeschränkung gefährdet in letzter Instanz die steuerliche Systematik".
Der Geschäftsführers der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, verwies auf die Problematik, Firmenzukäufe mit Aktien zu bezahlen und anschliessend Steuern zu sparen. Nach dem Handelsrecht muss ein Unternehmen eine Wertminderung durch eine bilanzielle Massnahme berücksichtigen. Schwieriger sei aber die steuerrechtliche Bewertung. Vodafone müsse den Finanzbehörden klar machen, dass es sich um eine dauerhafte und langfristige Wertminderung handele, meinte der Aktionärsschützer.
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