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Steuern: Verluste aus Verkauf von Gegenständen nicht absetzbar

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Geldwerte Verluste aus dem Verkauf von privaten Gegenständen sind künftig nicht mehr steuerlich absetzbar. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin aufmerksam. Der Bundesrat hat das Jahressteuergesetz 2010 entsprechend geändert und somit die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München aufgehoben. Dieser hatte 2008 entschieden, dass auch Verluste aus dem Verkauf von Gegenständen des privaten Gebrauchs steuerlich absetzbar sind (Az.: IX R 29/06).

Ein Beispiel: Kauften sich Verbraucher regelmäßig verbilligt einen Jahreswagen und verkauften diesen innerhalb eines Jahres mit Verlust weiter, so konnten sie diesen Verlust mit späteren Spekulationsgewinnen verrechnen. Dies hat der Gesetzgeber jetzt mit dem Jahressteuergesetz 2010 geändert: Verluste, aber auch Gewinne aus dem Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs sollen unabhängig von der Haltezeit nicht mehr steuerpflichtig sein.

Allerdings gebe es weiterhin Ausnahmen, erklärt der NVL. So sei ein Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Wertgegenständen wie einer Briefmarkensammlung, von Antiquitäten, Musikinstrumenten oder Oldtimern weiterhin dem Finanzamt mitzuteilen und zu versteuern.