Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Steuer-Tipp: Freistellungsaufträge optimal verteilen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Der Bund der Steuerzahler in Berlin empfiehlt Sparern, die mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken haben, die Freistellungsaufträge richtig zu verteilen.

In den ersten Monaten des Jahres erhalten viele Steuerzahler eine Bescheinigung über die erhaltenen Zinsen von der Bank.  Diese Bescheinigungen sollten sie sich genau ansehen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler. Denn möglicherweise wurde der Sparer-Pauschbetrag nicht optimal ausgenutzt. Dies kann vor allem bei Sparern mit Konten bei verschiedenen Banken der Fall sein.

Seit 2009 gibt es die Abgeltungssteuer

Seit 2009 gilt für Kapitalgewinne im Privatvermögen die Abgeltungssteuer. Bis zu einem Betrag von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind Kapitalerträge pro Jahr jedoch steuerfrei. Werden diese Beträge nicht überschritten, behält die Bank keine Abgeltungssteuer ein, wenn ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt.

Unterhält der Steuerzahler mehrere Konten bei verschiedenen Banken, so sollte der Sparer-Pauschbetrag entsprechend der zu erwartenden Gewinne auf die jeweiligen Konten verteilt werden. Dabei sollte auch der Bausparvertrag nicht vergessen werden, denn auch hier wird sonst Abgeltungsteuer fällig. Die Änderung der Freistellungsaufträge kann bei der Bank beantragt werden. Die Bank benötigt dazu die Steuer-Identifikationsnummer des Kunden.