Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen RWE ein
Bei Vergabe von Zuwendungen aus dem Gesellschaftsvermögen würden dem Vorstand einer Aktiengesellschaft weite Handlungsspielräume zugebilligt, hiess es. Nur besonders gravierende Pflichtverletzungen begründeten den Vorwurf einer Straftat. Die Zahlungen an Meyer hätten der Abwicklung eines Arbeitsvertrages gedient, da seine Position bei einer Neuorganisation der VEW entfallen sollte. Wesentliche Indizien für eine Untreue seien nicht feststellbar gewesen.
Gleiches gelte für die Strompreis-Vergünstigungen, die sich aus Betriebsvereinbarungen für aktive und inaktive RWE-Mitarbeiter ableiteten. "Auch ein Steuerschaden ist nicht entstanden", hiess es. Damit werde es auch kein Ermittlungsverfahren gegen Meyer geben. "Die Staatsanwaltschaft hat keine Veranlassung, die Aufhebung der Immunität zu beantragen."
Meyer war Ende Dezember nach Bekanntwerden der umstrittenen Abfindungszahlung als CDU-Generalsekretär zurückgetreten. Er hatte 2000 von dem Unternehmen 160.000 DM (81 806,70 Euro) als Abfindung angenommen, obwohl er wenig später in das Unternehmen zurückkehrte. Im März trennte sich RWE rückwirkend zum Jahresende 2004 endgültig von Meyer. Dabei erhielt der CDU-Bundestagsabgeordnete von RWE 400.000 Euro Abfindung.
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