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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen RWE ein

dpa | 02.05.2005
Bild: Stromleitungen


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Dortmund (dpa) - Im Fall der umstrittenen Abfindung für den CDU- Politiker Laurenz Meyer durch RWE hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den Energiekonzern eingestellt. Es hätten sich keine Anhaltspunkte für Straftaten ergeben, teilte die Behörde am Montag in Dortmund mit.

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17 Privatpersonen hatten nach Bekanntwerden der Zahlungen an den früheren CDU-Generalsekretär und andere Politiker Strafanzeige wegen Untreue und Steuerhinterziehung gestellt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte daraufhin gegen Verantwortliche der früheren VEW Energie AG und der RWE AG ermittelt.

Bei Vergabe von Zuwendungen aus dem Gesellschaftsvermögen würden dem Vorstand einer Aktiengesellschaft weite Handlungsspielräume zugebilligt, hiess es. Nur besonders gravierende Pflichtverletzungen begründeten den Vorwurf einer Straftat. Die Zahlungen an Meyer hätten der Abwicklung eines Arbeitsvertrages gedient, da seine Position bei einer Neuorganisation der VEW entfallen sollte. Wesentliche Indizien für eine Untreue seien nicht feststellbar gewesen.

Gleiches gelte für die Strompreis-Vergünstigungen, die sich aus Betriebsvereinbarungen für aktive und inaktive RWE-Mitarbeiter ableiteten. "Auch ein Steuerschaden ist nicht entstanden", hiess es. Damit werde es auch kein Ermittlungsverfahren gegen Meyer geben. "Die Staatsanwaltschaft hat keine Veranlassung, die Aufhebung der Immunität zu beantragen."

Meyer war Ende Dezember nach Bekanntwerden der umstrittenen Abfindungszahlung als CDU-Generalsekretär zurückgetreten. Er hatte 2000 von dem Unternehmen 160.000 DM (81 806,70 Euro) als Abfindung angenommen, obwohl er wenig später in das Unternehmen zurückkehrte. Im März trennte sich RWE rückwirkend zum Jahresende 2004 endgültig von Meyer. Dabei erhielt der CDU-Bundestagsabgeordnete von RWE 400.000 Euro Abfindung.



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