Spiegel: Kartellamt hat Hinweise auf Absprachen der Stromkonzerne
Der Schriftsatz, auf den sich der "Spiegel" bezieht, stammt den Angaben zufolge vom 30. November vergangenen Jahres. Darin würden die Wettbewerbshüter nach Auswertung zigtausender bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmter Papiere das Fazit ziehen, dass aus diesen auf "eindrucksvolle Weise" hervorgehe, dass der Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt durch "kartellrechtlich unzulässige Kooperationen" weitgehend verhindert werde.
Eon erklärte, das Papier sei dem Konzern seit langem bekannt. "Er enthält eine völlig selektive Ansammlung und Verwertung von Informationen, die der EU-Kommission schon seit Mai 2006 vorliegen", hieß es in einer Mitteilung. Neben "einseitigen Interpretationen" fänden sich im Schriftsatz viele unbewiesene Behauptungen "und keinesfalls juristisch verbindliche Feststellungen und Tatsachen". Der Energieversorger betonte, keine Behörde habe bislang eine Veranlassung gesehen, aufgrund der Informationen Maßnahmen zu ergreifen. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf habe den Schriftsatz in einem Verfahren "aufgrund erheblicher rechtlicher Bedenken nicht verwertet".
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