Spiegel: Ex-mobilcom-Chef Schmid muss Offenbarungseid leisten

dpa | 15.03.2004
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Hamburg/Flensburg (dpa) - Das Flensburger Amtsgericht hat nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" gegen den ehemaligen mobilcom-Chef Gerhard Schmid die "Abnahme der eidesstattlichen Versicherung" angeordnet. Am 23. März müsse Schmid die früher als Offenbarungseid bezeichnete Erklärung persönlich vor Gericht abgeben, hiess es.

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Schmid soll dem Bericht zufolge wegen seines Insolvenzverfahrens eine genaue Vermögensübersicht aufstellen. Diese Verpflichtung, so das Gericht in einem Schreiben vom 27. Februar, sei jedoch nur "unzureichend erfüllt worden". Daher sei es geboten, dem Schuldner die "eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskünfte abzunehmen", zitiert der "Spiegel" das Gericht. Vom Flensburger Amtsgericht und Gerhard Schmid waren am Samstag dazu keine Stellungnahme zu erhalten.

Beobachter vermuteten dem Magazin zufolge, dass die "unzureichenden Auskünfte" Gesellschaftsanteile ehemaliger mobilcom-Töchter betreffen, die Schmid vor seiner Insolvenz an ausländische Trusts übertragen haben soll. Diesem Verdacht geht auch die Kieler Staatsanwaltschaft nach. Zusätzlich zu der Anklage wegen Untreue hatte sie im Februar Anklage wegen Vereitelung einer Zwangsvollstreckung gegen Schmid eingereicht. Der ehemalige mobilcom- Chef bestreitet beide Vorwürfe. Offen sei, wann das zuständige Gericht über die Zulassung der Anklagen entscheidet, hiess es. Gericht über die Zulassung der Anklagen entscheidet, hiess es.



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